Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88339 Bad Waldsee sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,2 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

Für eine geeignete Qualifikation Ihrer Beschäftigten werden Ausbildung oder Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle angefragt. Das Bad Waldseer Unternehmen nennt die vorgesehene Gruppe und ihren tatsächlichen Bedarf. Mit der Schule werden passende öffentliche Veranstaltungen oder ein eigener Inhouse-Termin und die jeweiligen Bedingungen vereinbart.
Ein Raum ist für den Gruppentag reserviert, wird im Alltag aber auch als Ablage genutzt. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die tatsächliche Situation am Bad Waldseer Standort. Klären Sie, welche Fläche für praktische Übungen frei sein muss und was der Betrieb vorher entfernen oder umstellen kann.
Die Vorbereitung sollte intern einer zuständigen Person zugeordnet sein. Ein individuell vereinbarter Inhouse-Termin bezieht sich auf konkrete Bedingungen, nicht nur auf den Namen eines Raums im Kalender. Halten Sie den Lernort für den vollständigen bestätigten Unterricht frei und geben Sie spätere Änderungen an die Schule weiter.
Die reguläre Gebührenvereinbarung umfasst die vorgesehenen Unterrichtsleistungen des anerkannten Lehrgangs. Dazu gehören nach den DGUV-Informationen qualifizierte Lehrkräfte, Unterrichtsmaterialien und Medien, Teilnehmerunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigung. Bei einem Angebot können Sie diese Bestandteile daher dem regulären Kursumfang zuordnen. Besondere Wünsche des Arbeitgebers werden ausdrücklich besprochen. Führt eine gewünschte Abweichung zu tatsächlichen Mehrkosten, sind dafür zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit der Schule erforderlich.
Die Auswahl eines Kurses ist Teil der Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen. Für Fragen zum eigenen Betrieb kann der Betriebsarzt beratend einbezogen werden; auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Bei offenen konkreten Anforderungen hilft der Präventionsdienst des zuständigen Unfallversicherungsträgers weiter. Nutzen Sie diese Ansprechstellen, um den tatsächlichen organisatorischen Bedarf zu klären. Die Ausbildungsstelle erläutert anschließend die passende Schulung und ihre konkrete Durchführung für die vorgesehenen Personen.
So kann die Schule den tatsächlich gewünschten Unterricht besprechen.
Benötigte Ausbildung oder Fortbildung nennen.
Gruppengröße und vorhandene Qualifikationen angeben.
Die vorgesehene Betriebsstätte für eine Inhouse-Anfrage beschreiben.
Ein Unterrichtstag umfasst praktische Aufgaben und Erklärungen, an denen die vorgesehenen Personen mitarbeiten sollen. Planen Sie im Betrieb, wer währenddessen andere Tätigkeiten übernimmt. Auch bei einer Schulung im eigenen Gebäude wird der bestätigte Zeitraum als Lernzeit verwendet; die Beschäftigten besuchen den gesamten Ablauf.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Anlass | Passende Vorbereitung |
|---|---|
| Qualifikation | Vorliegende geeignete Nachweise einordnen lassen |
| Teilnahme | Den bestätigten Lehrgang vollständig ermöglichen |
| Betriebliche Aufgabe | Ersthelfende benennen und intern bekannt machen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen und den Abrechnungsweg für berechtigte betriebliche Teilnahmen fest. Klären Sie die benötigten Arbeitgeberangaben für die ermächtigte Schule. Die übernommenen Lehrgangsgebühren decken eigene betriebliche Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten nicht mit ab; diese werden vom Unternehmen berücksichtigt.
Zuständigkeit und Verfahren zur Gebührenübernahme erfragen.
Angaben für die tatsächlich vorgesehenen Teilnahmen bereitstellen.

Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Organisation im Unternehmen werden die tatsächlichen Veranstaltungszeiten mit Pausen verwendet. Planen Sie gegebenenfalls auch Wege zu einem öffentlichen Kurs ein, damit die Beschäftigten alle Unterrichtsteile zuverlässig besuchen können.
Regulär nennt die DGUV zehn bis fünfzehn Personen. Bei einer Öffnung bis höchstens zwanzig wird ein Ausbildungshelfer zur Unterstützung eingesetzt. Fragen Sie mit der tatsächlichen geplanten Teilnehmerzahl an, damit die Schule die geeignete Durchführung und Betreuung der praktischen Aufgaben erläutern kann.
Die Bescheinigung wird nach regelmäßiger Teilnahme ausgegeben, wenn sich die Lehrkraft von den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt hat. Der absolvierte Unterricht bildet dafür die Grundlage. Klären Sie persönliche Fragen zur Teilnahme im Voraus mit der Ausbildungsstelle.
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