Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53340 Meckenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,5 km vom Suchpunkt

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11,1 km vom Suchpunkt

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Meckenheim · Nordrhein-Westfalen
Für die Ersthelferschulung in Meckenheimer Betrieben werden geeignete Lehrgänge nach dem anerkannten Qualifizierungsstand der Beschäftigten gewählt. Planen Sie passende Ausbildung oder Fortbildung und entscheiden Sie über einzelne Teilnahmen oder eine eigene Gruppe. Für Inhouse-Unterricht werden Raum und Ablauf vereinbart; die Gebührenfrage wird vorab mit dem zuständigen Träger geklärt.

Die vorgesehenen Beschäftigten Ihres Meckenheimer Betriebs sollten vollständig am Lehrgang teilnehmen können. Organisieren Sie deshalb die Vertretung mit den Arbeitsbereichen. Für die passende Auswahl von Ausbildung oder Fortbildung gehören vorhandene Bescheinigungen in die Vorbereitung.
Bei einem Inhouse-Kurs nennen Sie Gruppengröße und beschreiben die Räume für Unterricht und Übungen. Vereinbaren Sie die Durchführung ausdrücklich. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge passen. Die Gebührenfrage klären Sie vor der Teilnahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Er entscheidet nach seinen Voraussetzungen über die Übernahme und legt fest, welche Angaben eine ermächtigte Ausbildungsstelle für direkte Abrechnung benötigt.
Die Anfrage für einen eigenen Lehrgang nennt den vorgesehenen Raum und die Personenzahl. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Bedingungen für die praktischen Teile nötig sind. Nach der Zusage stellt der Betrieb den vereinbarten Raum bereit und organisiert Vertretungen für die Teilnehmenden. Geben Sie den bestätigten Ablauf weiter, damit die Gruppe den ganzen Kurs besuchen kann. Die Nähe zum Arbeitsplatz soll nicht zu parallelen Arbeitsaufträgen führen.
Der Betrieb bereitet die Teilnahme mit konkreten Angaben vor.
Anerkannte Qualifikationen und nächste Lehrgänge einordnen.
Raum, Personenzahl und Übungen miteinander vereinbaren.
Die gesamte Veranstaltung im Arbeitsplan ermöglichen.
Erworbene Qualifikationen werden für die weitere Planung nachvollziehbar festgehalten. Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Geben Sie diese Information im Team bekannt, damit Beschäftigte die vorgesehenen Ansprechpersonen und örtlichen Hilfewege kennen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für eine Kostenübernahme ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Teilnahmen nach den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse berechtigt sind. Informieren Sie sich dort über das Verfahren und erforderliche Nachweise. Eine ermächtigte Schule kann die Lehrgangsgebühr bei erfüllten Voraussetzungen direkt abrechnen. Lassen Sie außerdem klären, ob das gewünschte Angebot weitere kostenpflichtige Leistungen enthält.
Zuständigen Unfallversicherungsträger zum Verfahren fragen.
Nachweise und eventuell zusätzliche Kosten mit der Schule besprechen.
Planungsgrundlage
Anerkannte Belege und benötigte Kursart
Planungsgrundlage
Verbindlicher Ablauf und Arbeitsvertretung
Planungsgrundlage
Trägervorgaben und vorbereitete Angaben
Sichten Sie vorhandene anerkannte Nachweise der vorgesehenen Personen. Klären Sie mit der Schule, welche Ausbildung oder Fortbildung jeweils ansteht. Mit diesem Bedarf können Sie passende Termine anfragen. Eine eigene Veranstaltung ist eine Möglichkeit, mehrere Teilnahmen zu organisieren; für einzelne Beschäftigte können geeignete öffentliche Kurse passen. Die fachliche Zuordnung bleibt in beiden Fällen Grundlage der Buchung und wird nicht durch die Veranstaltungsform ersetzt.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die konkreten Veranstaltungszeiten schließen den Ablauf mit Pausen ein. Stimmen Sie diese Zeiten mit der Schule ab und schützen Sie die vollständige Anwesenheit der Beschäftigten vor anderen Aufgaben.
Führen Sie die tatsächlichen Qualifizierungsdaten in einer Übersicht weiter und berücksichtigen Sie den in der Regel zweijährigen Fortbildungsabstand. So werden anstehende Bedarfe sichtbar. Offene Fragen zum anerkannten Ausbildungsstand klären Sie vor der nächsten Kursanmeldung.
Die Bedingungen zur Übernahme der Lehrgangsgebühr bedeuten keine pauschale Finanzierung jeder weiteren Vereinbarung. Schauen Sie auf die getrennt beschriebenen Leistungen und fragen Sie nach deren Vergütung. Damit kennt der Betrieb seine möglichen eigenen Kosten vor dem Kurs.