Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07952 Pausa-Mühltroff sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,0 km vom Suchpunkt

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Pausa-Mühltroff · Sachsen
Betriebliche Ersthelfer benötigen eine geeignete Qualifizierung und regelmäßige Fortbildung. Firmen aus Pausa-Mühltroff können dafür offene Lehrgänge nutzen oder eine Inhouse-Schulung anfragen. Der organisatorische Rahmen soll die vollständige Teilnahme und praktisches Lernen ermöglichen; er verändert die benötigte Lehrgangsart nicht.

Ein Betrieb aus Pausa-Mühltroff hat eine Gruppe zur Schulung geschickt. Nach dem Termin sollte nicht nur das Veranstaltungsdatum abgehakt werden. Prüfen Sie, welche Personen die Ausbildung oder Fortbildung tatsächlich abgeschlossen haben und ob Rückfragen zu Unterlagen offen sind.
Auch nach einem Inhouse-Kurs können einzelne Anmeldungen anders verlaufen sein als geplant. Klären Sie diese Fälle mit den Betroffenen und bei Kursfragen mit der Ausbildungsstelle. Noch benötigte Termine werden gesondert weitergeführt. So bleibt eine gemeinsame Veranstaltung organisatorisch abgeschlossen, ohne dass der offene individuelle Bedarf aus der Planung verschwindet.
Kolleginnen und Kollegen können Rückfragen aus ihrem Arbeitsumfeld in die Schulung einbringen.
Bei der Finanzierung ist nicht nur die Frage wichtig, ob eine BG oder Unfallkasse Gebühren übernimmt. Zu den betrieblichen Aufwendungen können auch Arbeitsentgelt und Fahrten gehören; diese trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sind ebenfalls getrennt zu betrachten. Für eine Gruppe aus Pausa-Mühltroff hilft deshalb ein klar beschriebener Umfang, bevor Kosten zugesagt werden. Eine mögliche Gebührenübernahme ist keine pauschale Erstattung sämtlicher Ausgaben rund um den Schulungstag.
Die Gruppe benötigt verlässliche Rahmenbedingungen.
Arbeitsaufgaben während des Unterrichts anderweitig planen.
Praktische Übungen bei der Auswahl berücksichtigen.
Den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf benennen.
Eine Inhouse-Veranstaltung für Beschäftigte aus Pausa-Mühltroff muss mit der Ausbildungsstelle abgestimmt werden. Besprechen Sie einen Raum, in dem die Gruppe den Erläuterungen folgen und praktische Aufgaben ausführen kann. Während des Unterrichts sollten die Teilnehmenden nicht fortlaufend in gewöhnliche Arbeitsabläufe zurückgerufen werden. Betriebsnahe Beispiele können das Lernen anschaulich machen; sie treten aber nicht an die Stelle des regulären Schulungsumfangs. Auch intern bleibt der Lehrgang eine eigenständige Veranstaltung.
Worum es geht
Geeignete grundlegende Qualifizierung
Worum es geht
Kenntnisse und Können regelmäßig auffrischen
Worum es geht
Vereinbarte Durchführung für eine Gruppe
Für berechtigte Teilnahmen kann eine Gebührenübernahme durch die zuständige BG oder Unfallkasse infrage kommen. Die Voraussetzungen müssen vorab geklärt werden.
Den berechtigten Personenkreis für den vorgesehenen Lehrgang prüfen.
Benötigte Trägerangaben und mögliche Zusatzvereinbarungen rechtzeitig abstimmen.
Eine betriebliche Unterweisung und die reguläre Ersthelfer-Ausbildung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für den regulären Lehrgang sind neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Ein kurzes internes Gespräch vermittelt deshalb nicht automatisch dieselbe Qualifikation und ersetzt auch nicht die praktische Ausbildung.
Die abgeschlossene Schulung ist ein wichtiger Baustein. Das Unternehmen muss daneben den Einsatz seiner Ersthelfer und die internen Notfallabläufe organisieren. Eine Bescheinigung allein regelt weder Zuständigkeiten noch die Erreichbarkeit für Kolleginnen und Kollegen.
Die Ausbildungsstelle beschreibt die angebotenen Leistungen; der zuständige Unfallversicherungsträger entscheidet nach seinen Voraussetzungen über übernahmefähige Gebühren. Zusätzliche Absprachen und betriebliche Aufwendungen sind davon zu unterscheiden. Ein Inhouse-Termin bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche Kosten entfallen.
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