Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57610 Altenkirchen (Westerwald) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

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20,2 km vom Suchpunkt

Altenkirchen (Westerwald) · Rheinland-Pfalz
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Lehrgang. Ein Altenkirchener Betrieb kann diese Bestandteile von besonderen weiteren Wünschen unterscheiden. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bleiben für die Wahl von Ausbildung oder Fortbildung relevant; eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung.

Für die betriebliche Planung ist entscheidend, ob Beschäftigte eine Ersthelfer-Ausbildung oder eine Fortbildung benötigen. Stellen Sie diese Angaben vor der Anfrage zusammen. Für wenige Personen können öffentliche Kursplätze passend sein.
Beschreiben Sie die Bedingungen am vorgesehenen Standort in Altenkirchen und nennen Sie die Teilnehmerzahl. Der Anbieter prüft die Eignung und bestätigt, ob die Veranstaltung dort stattfinden kann. Erst dann lässt sich der Gruppentermin verbindlich organisieren.
Die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren richtet sich nach dem Unfallversicherungsträger. Erfragen Sie dessen Unterlagen und lassen Sie mögliche zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Das gehört vor eine feste Buchung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule erläutert benötigte Arbeitgeberangaben und Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren. Eine allgemeine Aussage ersetzt die konkrete Klärung nicht.
Zuständige BG oder Unfallkasse nennen.
Zusätzliche Kosten vorab vereinbaren.
Verbandmaterial gehört zum allgemeinen Ausbildungsrahmen. Diese Inhaltsangabe beschreibt einen Lernbereich und sagt allein noch nichts darüber, was ein Unternehmen für eine bestimmte Veranstaltung selbst bereitstellen soll. Wenn bei einem vereinbarten Inhouse-Lehrgang organisatorische Fragen offenbleiben, werden sie mit der Schule konkret geklärt. Nehmen Sie nicht aus einer allgemeinen Themenübersicht eigene Verpflichtungen zur Ausstattung an. Die tatsächlichen Durchführungsbedingungen und die reguläre Unterrichtsleistung sind unterschiedliche Angaben.
Diese Punkte betreffen die Leistung und ihre Durchführung.
Reguläre Lehrgangsbestandteile kennen.
Besonderen Umfang ausdrücklich benennen.
Konkrete Bedingungen mit der Schule klären.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Verbandmaterial | Allgemeiner Ausbildungsinhalt |
| Unterrichtsmittel | Regulärer Leistungsbestandteil |
| Zusatzleistung | Ausdrückliche Vereinbarung |
Eine Firma sollte verstehen, welche Leistungen sie für den regulären Lehrgang erwartet. Die von der DGUV genannten Unterrichtsmittel, Unterlagen und Bescheinigung gehören dazu. Eine unklare Aufstellung kann deshalb vor der Beauftragung mit der Ausbildungsstelle besprochen werden. Besonders gewünschter zusätzlicher Umfang wird ausdrücklich vereinbart. Die Zugehörigkeit zum selben Auftrag bedeutet nicht automatisch, dass jede weitere Leistung unter die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren fällt.
Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Bei Zweifeln kann nach den DGUV-Hinweisen auch Ausbildung statt Fortbildung erfolgen; die vorhandene anerkannte Qualifikation ist zu berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Jeweils 405 Minuten Unterricht werden durch Pausen ergänzt. Ein vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen macht daraus keinen kürzeren regulären Lehrgang.
Für reguläre betriebliche Ersthelferschulung ist praktische Ausbildung in Präsenz erforderlich. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht. Beschäftigte sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten und Fragen zu den vermittelten Inhalten stellen können.
Diese Aufwendungen trägt der Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt gesondert dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Besondere weitere Leistungen werden mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich vereinbart, bevor der zusätzliche Auftrag erteilt wird.
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