Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74405 Gaildorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,1 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

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23,2 km vom Suchpunkt

25,3 km vom Suchpunkt

29,0 km vom Suchpunkt

Im Unterricht für Beschäftigte Ihres Gaildorfer Betriebs können Gruppenaufgaben mit einer Ergebnisvorstellung verbunden sein. Der DGUV-Grundsatz enthält ein entsprechendes Gestaltungsbeispiel. Dort werden auch Hinweise zur Beobachtung einer praktischen Aufgabe aufgeführt. Solche Aufgaben richten den Blick auf das gemeinsame Besprechen der bearbeiteten Lernsituation.
Für Beschäftigte muss klar sein, warum sie angemeldet werden, wie lange der Lehrgang dauert und welche Unterlagen mitzubringen sind. Geben Sie diese Informationen im Gaildorfer Betrieb gesammelt weiter. Eine benannte Kontaktperson kann Fragen mit der Ausbildungsstelle klären.
Bei der Entscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung helfen bisherige Ersthelferbescheinigungen. Für einen Inhouse-Auftrag sind Teilnehmerzahl, Räume und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Offene Lehrgänge können einzelne Anmeldungen ergänzen. Während des Unterrichts müssen die Mitarbeiter vollständig von anderen Aufgaben frei sein. Nach der Teilnahme führen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihrer Übersicht weiter. Damit bleiben Rückfragen und spätere Schulungsanfragen auf konkrete Nachweise gestützt.
Zu dem dargestellten Übungsbeispiel nennt der DGUV-Grundsatz auch Beobachtungshinweise, etwa zum Eigenschutz und zur psychischen Betreuung. Wenn Ihnen im Unterricht eine Beobachtungsaufgabe zugeteilt wird, klären Sie, auf welche Gesichtspunkte sie sich bezieht. Sie betrachten dann die geübte Situation unter diesem Auftrag. Eine konkrete Beobachtung lässt sich anschließend gemeinsam besprechen. Die fachliche Einordnung erfolgt mit der Lehrkraft. Bringen Sie dabei die konkrete Beobachtung und die dazugehörige Frage ein.
Die konkrete Frage dem passenden Gegenstand zuordnen.
Die bearbeitete Gruppenaufgabe darstellen.
Eine ungeklärte Stelle für die Besprechung benennen.
Den vorgegebenen Gesichtspunkt beachten.
| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Gruppenergebnis | Die gemeinsame Bearbeitung vorstellen |
| Beobachtungsauftrag | Einen benannten Gesichtspunkt betrachten |
| Fachliche Besprechung | Ergebnis und Beobachtungen mit der Lehrkraft einordnen |
Bei berechtigten regulären Lehrgängen erfolgt die Abrechnung der Lehrgangsgebühren nach dem vorgesehenen Verfahren zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung und die Fahrtkosten der Teilnehmenden.
Das vorgesehene Verfahren des zuständigen Trägers berücksichtigen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Betrieb einplanen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.
Das Gestaltungsbeispiel eines Lehrleitfadens im DGUV-Grundsatz sieht nach einer Gruppenaufgabe vor, deren Ergebnis im Plenum vorzustellen. Wenn der tatsächliche Unterricht eine solche Aufgabe verwendet, bereiten Sie sich auf die gemeinsame Darstellung des bearbeiteten Ergebnisses vor. Benennen Sie dabei auch einen Punkt, der innerhalb der Gruppe noch offen geblieben ist. Die Vorstellung bringt diesen Lernstand in die anschließende fachliche Besprechung ein.
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Der reguläre Umfang wird auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Durchführung berücksichtigt.
Die örtliche Unterweisung richtet sich an alle Betriebsangehörigen. Sie erfolgt regelmäßig und mindestens jährlich und behandelt die Einrichtungen sowie das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen. Sie ist von der Ersthelferfortbildung zu unterscheiden.
Die Teilnahmebescheinigung für den DGUV-Lehrgang wird in deutscher Sprache ausgestellt. Eine zusätzlich gewünschte Sprachfassung sprechen Sie ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle ab und lassen sich deren tatsächliche Möglichkeit erläutern.