Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39387 Oschersleben (Bode) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,1 km vom Suchpunkt

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Wählen Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen für Ihre Beschäftigten. Für eine eigene Gruppe kann Inhouse-Unterricht am vereinbarten Standort besprochen werden. Das Oscherslebener Unternehmen stimmt die Teilnahme ab und legt fest, wie die nach dem Lehrgang erhaltenen Angaben in die betriebliche Übersicht eingehen.
Die Schulung ist beendet, aber die betriebliche Dokumentation noch nicht. Legen Sie in einem Oscherslebener Unternehmen fest, wer die Teilnahmeunterlagen entgegennimmt und für die interne Übersicht zuständig ist. Beschäftigte sollten wissen, an wen sie ihre Bescheinigung weitergeben sollen.
Bei vereinbartem Inhouse-Unterricht betrifft das häufig mehrere Personen gleichzeitig; bei öffentlichen Lehrgängen kommen Nachweise zu unterschiedlichen Terminen zurück. Die Übersicht sollte die tatsächlich absolvierte Ausbildung oder Fortbildung wiedergeben. Unklare oder fehlende Angaben werden mit der Ausbildungsstelle geklärt. Eine Teilnahme lässt sich nicht allein aus der ursprünglichen Anmeldung ableiten: Entscheidend sind die tatsächliche Schulung und die dazu ausgestellten Unterlagen.
In der Ausbildung erwerben Beschäftigte grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ersten Hilfe. Zu den Themen gehören beispielsweise Eigenschutz, Wiederbelebung mit AED und die Versorgung von Wunden. Die praktische Beschäftigung damit ist Teil des Unterrichts. Die Lehrkraft führt die Gruppe durch die Aufgaben und beantwortet Fragen. Ermöglichen Sie den vorgesehenen Personen, sich darauf zu konzentrieren und während des vereinbarten Lehrgangs am Lernen mitzuwirken.
Die Bedingungen berechtigter Lehrgangsgebühren richten sich nach der zuständigen BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie das Verfahren und die benötigten Arbeitgeberangaben für die ermächtigte Schule. Eigene Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrten werden im Unternehmen eingeplant. Zusätzlich gewünschte besondere Leistungen können bei tatsächlichen Mehrkosten und einer zusätzlichen Vereinbarung weitere Gebühren auslösen.
Berechtigung und Voraussetzungen der vorgesehenen Personen prüfen.
Erforderliche Angaben für den bestätigten Lehrgang bereithalten.
Das beschriebene DGUV-Anmeldeverfahren nennt Name, Vorname und Geburtsdatum der teilnehmenden Person sowie den zuständigen Unfallversicherungsträger und die Mitgliedsnummer des Unternehmens. Auch die benötigte Lehrgangsart wird angegeben. Klären Sie mit Ihrem Träger und der Schule, welche Angaben für Ihre Anmeldung erforderlich sind. Die betriebliche Zuständigkeit kann diese Informationen vor dem Kurs zusammenführen und sie dem bestätigten Lehrgang zuordnen.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlich absolvierten Schulungen, um den nächsten Bedarf zu planen. Ein geeigneter Lehrgang lässt sich frühzeitig anfragen und mit der Arbeit abstimmen. Die Zuständigkeit für die Übersicht hilft dabei, diese weitere Teilnahme organisatorisch vorzubereiten.
| Aufgabe | Vorbereitung |
|---|---|
| Veranstaltung | Bestätigten Ort und Unterrichtszeiten weitergeben |
| Kontakt | Offene organisatorische Fragen gebündelt abstimmen |
| Nachweise | Die absolvierten Schulungen im Betrieb erfassen |
Für die Durchführung werden Informationen aus Betrieb und Schule verbunden.
Vorhandene Qualifikation und passenden Lehrgang je Person klären.
Die benötigten Bedingungen für praktische Übungen besprechen.
Den vollständigen bestätigten Ablauf für die Gruppe freihalten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der Betrieb plant die Teilnahme anhand der bestätigten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung. Gegebenenfalls erforderliche Wege werden ebenfalls in der Vorbereitung berücksichtigt.
Die DGUV verlangt Präsenzunterricht für die betriebliche Ausbildung und Fortbildung. Dabei soll praktische Handlungskompetenz vermittelt werden. Eine reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diese Anforderung nicht. Planen Sie für die vorgesehene Person deshalb einen geeigneten Lehrgang mit persönlicher Teilnahme am vereinbarten Unterrichtsort.
Die DGUV-Vorgaben sehen regelmäßige Teilnahme vor; außerdem muss die Lehrkraft sich von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt haben. Die Beschäftigten beteiligen sich daher am Unterricht und an den praktischen Aufgaben. Die Ausbildungsstelle erläutert bei Rückfragen die Bedingungen des Abschlusses.
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