Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76767 Hagenbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,8 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

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Die passende Aus- oder Fortbildung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Beschäftigten. Hagenbacher Unternehmen unterscheiden den absolvierten Lehrgang von der Funktion als Ersthelfer im Betrieb. Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme die Benennung durch den Unternehmer. Die Belegschaft benötigt daneben Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und zuständigen Personen.
Erkundigen Sie sich im Hagenbacher Betrieb nach bisherigen Ersthelferbescheinigungen. Nicht jede vorgesehene Person braucht zwangsläufig denselben Lehrgang. Legen Sie die Nachweise der Ausbildungsstelle vor und besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung anhand des tatsächlichen Bedarfs.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie die Gruppengröße und beschreiben die Räume. Eine Veranstaltung im Unternehmen wird ausdrücklich vereinbart. Fragen Sie nach den Anforderungen zur Vorbereitung und geben Sie diese an die Teilnehmer weiter. Prüfen Sie auch, ob einzelne offene Lehrgänge besser passen. Für jeden bestätigten Termin muss die laufende Arbeit so verteilt werden, dass die Beschäftigten den ganzen Unterricht besuchen können. Eine Kontaktperson sollte Rückfragen und Kursinformationen zusammenführen.
Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Die Bescheinigung dokumentiert Ausbildung; die Funktion wird im Unternehmen zugeordnet. Die übrigen Beschäftigten kennen dadurch noch nicht automatisch die Zuständigkeiten oder Einrichtungen vor Ort. Die regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen ergänzt deshalb die Qualifizierung einzelner Personen um die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse und das Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Persönlicher Ausbildungsstand | Passenden Lehrgang bestimmen |
| Teilnahmebescheinigung | Absolvierte Schulung dokumentieren |
| Benennung und Information | Betriebliche Funktion bekannt machen |
Drei Grundlagen ergänzen sich.
Geeignete Vorqualifikation berücksichtigen.
Den tatsächlichen Lehrgang absolvieren.
Die Zuständigkeit im Betrieb klären.
Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören zur Auswahl der passenden Qualifizierung. Eine neue Ersthelferaufgabe allein macht nicht automatisch erneute Grundausbildung erforderlich. Für Zweifelsfälle nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung. Der gleiche Zeitumfang verschiedener Lehrgänge entscheidet diese Frage daher nicht für sich. Betrachten Sie die tatsächlichen Voraussetzungen der Person, damit die Anfrage an der benötigten Qualifizierung und nicht bloß an einem gemeinsamen Terminwunsch ausgerichtet wird.
Nach dem DGUV-Grundsatz erhalten Teilnehmende eine Unterlage zu den Lehrinhalten. Elektronische Medien können ergänzen, ersetzen nach dem Rahmen aber nicht die Printversion. Das Nachlesen begleitet das Lernen und ersetzt keine eigene angeleitete praktische Arbeit im Lehrgang.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den betrieblichen Angaben gemäß den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Das eigene Trägerverfahren berücksichtigen.
Weitere Vereinbarungen gesondert prüfen.
Der reguläre Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Eine Inhouse-Durchführung verkürzt diesen Umfang nicht; die Beschäftigten brauchen Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Ein Eintrag bestätigt keine freien Plätze oder konkrete Durchführung im Betrieb. Der passende tatsächliche Lehrgang wird ausdrücklich angefragt und vereinbart.
Nach DGUV-Hinweisen bleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten als eigene Aufwendungen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Prüfen Sie zusätzlich die tatsächlich vereinbarten Leistungen und die Bedingungen Ihres zuständigen Trägers.