Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71384 Weinstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,5 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

Unternehmen in Weinstadt können geeignete Ersthelferlehrgänge für einzelne Beschäftigte oder eine eigene Inhouse-Gruppe organisieren. Entscheidend sind der benötigte Qualifikationsschritt und eine vollständig mögliche Teilnahme. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt mit Ihnen Kursart und praktische Durchführungsbedingungen ab; das Gebührenverfahren wird vor der Beauftragung geklärt.
Für wenige Personen können offene Lehrgänge passen. Wenn Ihr Unternehmen in Weinstadt eine eigene Gruppe zusammenstellen möchte, fragen Sie nach einem Inhouse-Kurs. Der Anbieter benötigt Informationen über Teilnehmerzahl und Räume, bevor er Unterricht und praktische Übungen bestätigt.
Prüfen Sie vorher die vorhandenen Bescheinigungen. Damit lässt sich Ausbildung von Fortbildung unterscheiden. Die Verantwortlichen wählen die Personen aus und sorgen für die vollständige Teilnahme ohne Arbeitsunterbrechungen. Vor dem Kurs ist die Gebührenregelung mit Ihrem Unfallversicherungsträger zu besprechen. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren bestimmen, welche Teilnahmen übernommen werden und welche Angaben die ermächtigte Schule für direkte Abrechnung braucht.
Für reguläre Gebühren richtet sich eine mögliche Übernahme nach den Bedingungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Klären Sie deren Verfahren und die benötigten Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle. Zusätzlich gewünschte Leistungen sollten im Auftrag erkennbar bleiben, damit Sie deren Kosten neben dem regulären Lehrgang gesondert beurteilen können.
Erforderliche Angaben und Bedingungen feststellen.
Regulären Lehrgang von weiteren Leistungen unterscheiden.
Soll der Unterricht beispielsweise in Endersbach statt in Beutelsbach stattfinden, muss die tatsächliche Anschrift für alle feststehen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den Raumvorschlag und die geplante Gruppe. Nach der Abstimmung erhält die Einladung den bestätigten Zugang und die Zeiten. Die beteiligten Arbeitsbereiche sorgen für Vertretungen während der Veranstaltung. So bleibt der gemeinsame Kurstag auch dann durchführbar, wenn Personen aus verschiedenen Orten oder Betriebsbereichen zusammenkommen.
Prüfen Sie, welche Personen denselben passenden Lehrgang benötigen und gleichzeitig freigestellt werden können. Wenn dies zusammenkommt, lässt sich Inhouse-Unterricht anfragen. Besteht dagegen einzelner Bedarf oder finden sich keine gemeinsamen Tage, sind passende öffentliche Veranstaltungen eine weitere Lösung. Eine betriebliche Übersicht kann verschiedene Kursbesuche zusammenführen. Darin werden künftige Termine vom tatsächlich erreichten Qualifikationsstand unterschieden, damit eine bloße Reservierung nicht als abgeschlossene Schulung gilt.
Nach der erforderlichen Qualifizierung benennt der Unternehmer die betrieblichen Ersthelfenden. Vermitteln Sie außerdem die internen Hilfewege und Zuständigkeiten. Der Nachweis des Lehrgangs und diese Information am eigenen Standort erfüllen verschiedene, ergänzende Aufgaben.
| Bereich | Ergebnis |
|---|---|
| Qualifizierung | Geeigneter Lehrgang für die vorgesehenen Personen |
| Organisation | Bestätigter Raum und freie Lernzeit |
| Gebühren | Trägervoraussetzungen und Angebotsumfang geklärt |
Diese Angaben ermöglichen eine konkrete Abstimmung.
Anerkannte vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Personenzahl und gemeinsame Verfügbarkeit nennen.
Geeignete praktische Bedingungen beschreiben.

Die Kurswahl ergibt sich aus den anerkannten vorhandenen Qualifikationen und dem benötigten nächsten Schritt. Regulär umfassen beide jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Dauer macht sie jedoch nicht beliebig austauschbar; klären Sie die Zuordnung, bevor eine Gruppe endgültig angemeldet wird.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie den dokumentierten Abschluss zur weiteren Planung und halten Sie fehlende Teilnahmen sichtbar. Auch wenn andere Personen gemeinsam geschult wurden, bleibt ein nicht besuchter Lehrgang als eigener Bedarf offen.
Beschreiben Sie die tatsächliche Fläche und Einrichtung gegenüber der Ausbildungsstelle. Die praktischen Unterrichtsbedingungen werden für die geplante Gruppe abgestimmt. Erst danach organisieren Sie die vereinbarte Vorbereitung und den Zugang; die bloße Verfügbarkeit des Raums bestätigt seine Eignung noch nicht.