Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74177 Bad Friedrichshall sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,7 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

In Ihrem Friedrichshaller Betrieb werden die Ersthelfenden durch den Unternehmer benannt. Die fachlich passende Ausbildung oder Fortbildung organisiert eine Ausbildungsstelle mit Ihnen. Verbinden Sie diese beiden Aufgaben bewusst: Das Team braucht qualifizierte Ansprechpersonen und verständliche örtliche Informationen, während der Lehrgang als vollständige Veranstaltung vorbereitet wird.
Ob der Lehrgang Ihrer Friedrichshaller Beschäftigten über den Unfallversicherungsträger abgerechnet werden kann, hängt von dessen Vorgaben ab. Ein betrieblicher Wunsch allein ist noch keine Zusage zur Gebührenübernahme. Fragen Sie vor der Anmeldung nach Berechtigung und Abrechnungsunterlagen und halten Sie die Antwort für die Organisation fest.
Beschreiben Sie, welche Personen neu ausgebildet werden und für wen eine Fortbildung ansteht. Prüfen Sie dazu die bisherigen Nachweise. Wenn Sie Inhouse-Unterricht wünschen, erläutern Sie Räume und Zahl der Teilnehmer; der Anbieter bestätigt, ob Unterricht mit Übungen dort möglich ist. Vereinbaren Sie den Termin samt vollständiger Freistellung. Einzelne Beschäftigte lassen sich gegebenenfalls in offenen Kursen schulen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann eine ermächtigte Schule nach dem Trägerverfahren unmittelbar abrechnen. Welche Bedingungen für die geplanten Personen gelten und welche Angaben gebraucht werden, erfragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse. Bereiten Sie diese vor dem Lehrgang vor. Im konkreten Auftrag wird daneben die Bezahlung weiterer bestellter Leistungen ausdrücklich vereinbart.
Berechtigung und nötige Angaben für die Teilnahme bestimmen.
Zusätzlich Beauftragtes mit seinem Preis vereinbaren.
Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehenen Personen benötigt wird. Für eine Inhouse-Veranstaltung nennen Sie die Gruppe und beschreiben den Raumvorschlag. Lassen Sie Unterrichtsbedingungen und praktische Übungen dort abstimmen. Die Arbeitsbereiche müssen zugleich die vollständige Teilnahme ermöglichen und Vertretungen organisieren. Geeignete öffentliche Kurse können ebenfalls genutzt werden, wenn sich auf diesem Weg der passende Lehrgang für die Beschäftigten organisieren lässt.
Schulung und Betriebsorganisation greifen ineinander.
Passenden Lehrgang und Durchführung abstimmen.
Betriebliche Ersthelfende benennen und ihre Rolle zuordnen.
Freie Unterrichtszeit und nötige Vertretungen organisieren.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Nutzen Sie die Abschlussdaten der absolvierten Ausbildung für die weitere Planung. Fragen Sie nach geeigneten Lehrgängen, bevor der Unterricht in die Arbeitsplanung aufgenommen wird, und halten Sie den vollständigen Besuch möglich.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Der Unterricht und die Organisation am Arbeitsort sind nicht dieselbe Aufgabe. Die Schule führt den vereinbarten Lehrgang durch; der Unternehmer benennt die Ersthelfenden im Betrieb. Informieren Sie die Beschäftigten darüber, welche Personen zuständig sind und welche Hilfewege gelten. Halten Sie die erworbenen Ausbildungsdaten für weitere Schulungsplanung fest. So werden fachlicher Stand und örtliche Zuständigkeiten nachvollziehbar, ohne die betriebliche Information allein einer Kursbescheinigung zu überlassen.
| Bereich | Ergebnis der Klärung |
|---|---|
| Qualifizierung | Geeignete Ausbildung oder Fortbildung |
| Durchführung | Abgestimmter Ort und ganzer Unterrichtstag |
| Betriebliche Rolle | Benennung und verständliche Information des Teams |

Ausbildung und Fortbildung enthalten regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen während der Veranstaltung. Erfragen Sie für Ihre Organisation den gesamten zeitlichen Ablauf; die eigene Durchführung im Unternehmen verkürzt den erforderlichen Unterricht nicht.
Die Finanzierung richtet sich nach den Voraussetzungen Ihrer BG oder Unfallkasse und dem tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang. Klären Sie diese vor der Bestellung. Weitere von Ihrem Betrieb gewünschte Leistungen brauchen eine eigene Vergütungsvereinbarung und sind nicht pauschal mit einer regulären Lehrgangsgebühr gedeckt.
Die vorhandenen Ausbildungsbelege geben der Schule eine Grundlage, um den weiteren Bedarf mit Ihnen einzuordnen. Klären Sie, welche Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehenen Personen geeignet ist. Erst danach sollte die verbindliche Zuordnung zu einem konkreten Lehrgang erfolgen.
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