Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07619 Schkölen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

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17,8 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

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Für betriebliche Ersthelfer wird der Lehrgang anhand ihrer tatsächlichen Voraussetzungen gewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können berücksichtigt werden; eine neue Rolle bedeutet nicht automatisch Grundausbildung. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle führt die regulären Lehrgänge durch. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten, Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ein Schkölener Unternehmen möchte eine Inhouse-Schulung durchführen, hat jedoch noch keinen Raum zugesagt. Beschreiben Sie der Schule zunächst den Ausbildungsbedarf und die Gruppengröße. Fragen Sie, welche Raumangaben für ein belastbares Angebot benötigt werden, bevor ein bestimmter Standort genannt wird.
Wenn der Raum feststeht, werden tatsächliche Anschrift, Zugang und Termin gemeinsam bestätigt. Die Beschäftigten sollten erst die endgültigen Unterrichtsdaten erhalten. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert auch den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und erforderliche Arbeitgeberunterlagen. Gesonderte Leistungen werden anhand des konkreten Angebots geklärt; offene Kursplätze können unabhängig davon angefragt werden.
| Frage | Ansprechpartner |
|---|---|
| Lehrgangsdurchführung | Ermächtigte Ausbildungsstelle |
| Betriebliche Organisation | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Trägerspezifisches Verfahren | Zuständiger Unfallversicherungsträger |
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge enthalten Übungen, die während des Unterrichts selbst durchgeführt werden.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berechtigte Lehrgangsgebühren werden zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger direkt abgerechnet. Der Betrieb stellt die verlangten Angaben bereit und prüft, ob der zuständige Träger vorherige Anträge voraussetzt. Eigene Aufwendungen für Arbeitsentgelt und Reisekosten sind gesondert zu berücksichtigen.
Berechtigung der vorgesehenen Teilnahme feststellen.
Die konkret geforderten Arbeitgeberdaten übermitteln.
Zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation kann der Betriebsarzt wichtige Hinweise geben. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Betrieb; bei konkreten Fragen kann die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers beraten. Diese Ansprechpartner betreffen die Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen. Die Ausbildungsstelle bleibt für die Durchführung des vereinbarten Lehrgangs zuständig. Wenn eine Anfrage beides betrifft, benennen Sie daher, welche organisatorische oder welche unterrichtsbezogene Frage beantwortet werden soll.
Eine konkrete Anfrage erleichtert die Abstimmung.
Vorhandene anerkannte Nachweise einbeziehen.
Benötigte Kursart ausdrücklich nennen.
Voraussetzungen des zuständigen Trägers prüfen.
Die Bereitstellung von Lehrgangsräumen gehört nach DGUV-Hinweisen zum Standardumfang. Das gilt unabhängig davon, ob die Ausbildungsstelle eigene oder angemietete Räume verwendet oder der Betrieb Räume kostenlos bereitstellt. Bei ausdrücklich gewünschter Durchführung außerhalb ihrer Räume können tatsächliche Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Eine pauschale Zusatzgebühr allein wegen der Bezeichnung Inhouse ergibt sich daraus nicht. Fragen Sie deshalb nach der konkret vereinbarten Leistung und deren Kostenfolge.

Nach den DGUV-Hinweisen kann in Zweifelsfällen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden. Die Auswahl richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen. Dass beide regulären Lehrgänge neun Unterrichtseinheiten umfassen, ersetzt die Prüfung des konkreten Qualifizierungsbedarfs nicht.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits bestehen. Prüfen Sie vor der Anmeldung die Nachweise der vorgesehenen Person und stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welcher Lehrgang für deren Qualifikationsbedarf passt.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt im vorgesehenen Verfahren Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich Teilnehmende. Die Ausbildungsstelle kann eigene Rücktrittsbedingungen festlegen. Lesen Sie diese vor der Anmeldung; eine pauschale kostenlose Absage oder ein bestimmter Ausfallpreis lässt sich daraus nicht ableiten.