Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56751 Polch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,6 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

19,4 km vom Suchpunkt

Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Ein Polcher Unternehmen berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen, wenn es den passenden weiteren Lehrgang bespricht. Der fachliche Ausgangsstand und die gewünschte Inhouse-Durchführung beantworten unterschiedliche Fragen; eine gemeinsame Gruppe wird erst anhand des tatsächlichen Bedarfs geplant.
Eine Gruppe aus demselben Unternehmen braucht nicht zwangsläufig dieselbe Schulung. Erfassen Sie, wer erstmals zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet werden soll und wer eine Fortbildung benötigt. Diese Zuordnung kommt vor der gemeinsamen Terminwahl.
Wenn die Bedarfe auseinandergehen, können einzelne öffentliche Kursplätze leichter zu organisieren sein. Für eine passende Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht am Polcher Standort anfragen. Die Ausbildungsstelle bestätigt anhand von Raumangaben und Teilnehmerzahl, ob die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann.
Teilen Sie den Beschäftigten erst nach dieser Abstimmung die verbindlichen Kursdaten mit. So ist klar, welcher Lehrgang für welche Person vorgesehen ist und wer Rückfragen beantwortet.
Für die betriebliche Verwendung einer Führerscheinschulung nennt die DGUV eine ermächtigte Ausbildungsstelle und höchstens zwei Jahre Kursalter. Die Voraussetzung betrifft die betriebliche Ersthelferaufgabe. Sie setzt keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls relevant sein. Teilen Sie vorhandene Nachweise mit, wenn der weitere Lehrgang eingeordnet wird, und behandeln Sie eine neue Zuständigkeit nicht automatisch als erstmaligen Erwerb aller Grundlagen.

Fortbildung erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten und ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Bei Zweifelsfällen lässt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung zu. Gleiche Dauer allein legt keine beliebige Auswahl fest.
Die ermächtigte Schule erläutert erforderliche Arbeitgeberangaben. Die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen das konkrete Verfahren für berechtigte Kursgebühren.
BG oder Unfallkasse nennen.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Eine Veranstaltung im Betrieb kann für eine passende Gruppe angefragt werden. Der Unterricht bleibt dabei praktische Ausbildung in Präsenz und verlangt eigene Beteiligung unter Anleitung. Ein Raum am Standort ist deshalb keine Begründung, reguläre Aufgaben nebenher fortzusetzen. Klären Sie die konkrete Durchführung mit der Ausbildungsstelle und organisieren Sie im Unternehmen die Teilnahme. Digitale Informationen können dieses praktische Lernen nicht allein ersetzen; auch die Nähe zum Arbeitsplatz verkürzt den regulären Lehrgang nicht.
Diese Angaben helfen bei der Anfrage.
Anerkannte Vorbildung mitteilen.
Weiteren Lehrgang fachlich einordnen.
Praktische Beteiligung ermöglichen.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Anerkannter Nachweis | Fachlicher Ausgangsstand |
| Teilnehmerzahl | Gruppenanfrage |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten Dauer. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der vereinbarte Lernort im Unternehmen verändert diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung nennt die DGUV als Standardbestandteile. Besondere weitere Leistungen werden ausdrücklich vereinbart. Nennen Sie den gewünschten zusätzlichen Umfang deshalb vor dem Auftrag nachvollziehbar.
Diese Aufwendungen fallen beim Arbeitgeber an. Mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich gesondert nach den Bedingungen des zuständigen Trägers. Besondere zusätzliche Leistungen werden ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart und nicht pauschal vorausgesetzt.