Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06493 Ballenstedt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,5 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

Ballenstedter Unternehmen organisieren Ausbildung und Fortbildung geeigneter Ersthelfer mit einer ermächtigten Stelle. Für mögliche Inhouse-Lehrgänge wird die tatsächliche Durchführung abgestimmt. Bei Fragen zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation kann auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers unterstützen. Die Benennung der Ersthelfer wird im Unternehmen nachvollziehbar vorbereitet.
Bevor Sie Termine anfragen, stellen Sie den Schulungsstand der vorgesehenen Personen zusammen. Für die vorgesehenen Ersthelfenden wird der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung nach ihren anerkannten vorhandenen Qualifikationen geklärt. Dieser Unterschied gehört in die Anfrage.
Für öffentliche Kurse prüfen einzelne Beschäftigte die angebotenen Termine. Bei Inhouse-Unterricht am Ballenstedter Standort stellt das Unternehmen die vorgesehenen Räume vor. Die Ausbildungsstelle muss deren Eignung und die Bedingungen der Durchführung bestätigen.
Die Kostenklärung erfolgt ebenfalls vor der Buchung. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich nach den nötigen Unterlagen und lassen Sie mögliche ergänzende Kosten gesondert beschreiben.
Bezug
Fachliche Präventionsberatung
Bezug
Ermächtigte Ausbildungsstelle
Bezug
Betriebliche Benennung
Die DGUV nennt eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens als mögliche Qualifikationsgrundlage für die Ersthelferaufgabe. Gemeint ist die tatsächlich abgeschlossene Ausbildung einer Person. Der allgemeine Bezug eines Arbeitsplatzes zum Gesundheitsbereich beschreibt diese Voraussetzung noch nicht. Wenn Sie diese Grundlage für eine betriebliche Person einordnen, betrachten Sie deren tatsächliche anerkannte Ausbildung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Kursgebühren werden nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen. Arbeitsentgelt während der Schulung und erforderliche Fahrtkosten bleiben eigene Aufwendungen des Unternehmens. Berücksichtigen Sie diese unterschiedlichen Kostenarten für die tatsächlich geplante Teilnahme.
Berechtigung und Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Für die Benennung betrieblicher Ersthelfer schreibt die DGUV keine bestimmte Form vor. Eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Der Unterschied zwischen einer Formpflicht und dieser Empfehlung ist für die betriebliche Vorbereitung hilfreich: Das Unternehmen kann die vorgesehene Ersthelferaufgabe nachvollziehbar festhalten, ohne eine bestimmte vorgeschriebene Dokumentvorlage vorauszusetzen. Berücksichtigen Sie die Empfehlung als Unterstützung für eine klare betriebliche Zuordnung und gestalten Sie die Festlegung passend zur eigenen Organisation.
Fachliche Beratung, Lehrgang und Benennung betreffen unterschiedliche Entscheidungen.
Organisatorische Frage des Unternehmens.
Regulären Lehrgang abstimmen.
Ersthelferaufgabe betrieblich festhalten.

Betriebliche Ersthelfer nehmen in der Regel alle zwei Jahre an einer Fortbildung teil.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten Unterricht. Mindestens 45 Minuten Pause sind insgesamt zusätzlich vorgesehen. Für die vereinbarte Inhouse-Durchführung wird derselbe reguläre Rahmen wie für den entsprechenden Lehrgang berücksichtigt.
Höchstens zwanzig Teilnehmende sind für den regulären Lehrgang vorgesehen. Die Vorgabe betrifft die tatsächliche Unterrichtsgruppe. Sie beschreibt weder die gesamte Belegschaft noch für sich die Zahl der entsprechend qualifizierten Ersthelfer, die betrieblich anwesend sein müssen.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen sind zusammen erforderlich. Ein allgemeiner Titel auf einer früheren Kursbeschreibung belegt diese Merkmale allein noch nicht.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Ballenstedt · Andere Stadt wählen