Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52428 Jülich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

Für Jülicher Betriebe sind Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle zu planen. Inhouse-Unterricht kann Beschäftigte gemeinsam schulen. Neben dem Lehrgang braucht der Betrieb klare interne Zuständigkeiten; eine mögliche direkte Gebührenabrechnung setzt die Bedingungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse voraus.
Wer soll in Ihrem Jülicher Betrieb neu ausgebildet werden und bei wem steht eine Fortbildung an? Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie die vorgesehenen Beschäftigten mit den Verantwortlichen ab. Mögliche Tage sollten die vollständige Teilnahme und eine organisierte Vertretung erlauben.
Für Inhouse-Unterricht beschreibt Ihre Anfrage Gruppe und verfügbare Übungsräume. Die Schule bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Die Kostenregelung klären Sie vor dem Termin mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Direkte Abrechnung setzt deren Voraussetzungen zur Übernahme der Teilnahme und die für das Verfahren erforderlichen Angaben voraus.
Die Qualifizierung betrifft die ausgewählten Personen, die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation aber auch deren Kolleginnen und Kollegen. Nach der Benennung durch den Unternehmer sollten die vorgesehenen Ansprechpartner im Arbeitsalltag bekannt sein. Prüfen Sie deshalb, wie Ihr Betrieb diese Information zugänglich macht und wie neue Beschäftigte davon erfahren. Die Ablage einer Teilnahmebescheinigung beantwortet für andere im Team noch nicht, an wen sie sich wenden können.
Die Gruppe braucht Zeit zum vollständigen Mitmachen. Stimmen Sie Vertretungen im Betrieb ab und geben Sie Beginn sowie Ende weiter. Das gilt auch, wenn ein einzelner Beschäftigter einen offenen Kurs außerhalb des Unternehmens besucht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Reguläre Gebühren können bei erfüllten Voraussetzungen direkt zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Fragen Sie nach dem Verfahren für Ihren Betrieb und bereiten Sie die verlangten Angaben rechtzeitig vor.
Berechtigte Personen und mögliche vorherige Schritte klären.
Benötigte Unterlagen mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Bei einer Inhouse-Gruppe können Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen zusammenkommen. Stimmen Sie einen Tag ab, an dem sie sich auf den Unterricht konzentrieren können. Für die praktische Durchführung beschreiben Sie der Ausbildungsstelle Personenzahl und Räume. Klären Sie vorab, welche Vorbereitung am Standort in Jülich benötigt wird. Geben Sie der Gruppe anschließend denselben verbindlichen Ablauf, damit alle mit denselben Informationen zum Lehrgang kommen.
Beziehen Sie den bisherigen Ausbildungsstand ein.
Bedarf erstmals zu qualifizierender Personen klären.
In der Regel zweijährlichen Fortbildungsbedarf berücksichtigen.
Anerkannte vorhandene Nachweise bei der Auswahl beachten.
Was feststehen sollte
Geeigneter Lehrgang und ermächtigte Ausbildungsstelle
Was feststehen sollte
Bestätigter Termin mit Teilnahmebedingungen
Was feststehen sollte
Benennung und bekannte Zuständigkeiten
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Für die Zeitplanung zählen neben diesen 405 Minuten auch Pausen. Reservieren Sie deshalb den vollständigen Veranstaltungszeitraum, den die Ausbildungsstelle für den Kurs bestätigt.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, welches ergänzende Lernziel Sie erreichen möchten. Lassen Sie klären, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Leistung erforderlich wäre. Ein gesondertes Notfalltraining ist nicht automatisch mit der regulären betrieblichen Ausbildung oder Fortbildung gleichzusetzen.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren bedeutet keine pauschale Kostenfreiheit jedes Auftrags. Der zuständige Träger bestimmt die Voraussetzungen für berechtigte Teilnahmen. Prüfen Sie zusätzliche Leistungen des Angebots gesondert, bevor Sie die Veranstaltung beauftragen.