Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66914 Waldmohr sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

Ein Waldmohrer Unternehmen betrachtet bei einer Schulung nicht nur die Lehrgangsgebühr. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten haben einen anderen Kostenträger als berechtigte reguläre Kursgebühren. Bei ausdrücklich gewünschtem Inhouse-Unterricht können unter bestimmten Voraussetzungen tatsächliche Mehrkosten hinzukommen. Die konkrete Vereinbarung macht diese unterschiedlichen Positionen erkennbar.
Beschäftigte können dem Unterricht besser folgen, wenn laufende Aufgaben vorher übergeben wurden. Klären Sie im Unternehmen, wer während der Schulung erreichbar bleibt und welche Arbeit später erledigt wird. Das gilt auch für Inhouse-Unterricht im eigenen Gebäude.
Die Nähe zum Arbeitsplatz sollte nicht zu Unterbrechungen der Teilnahme führen. Vereinbaren Sie mit dem Anbieter die vollständigen Kurszeiten und informieren Sie die beteiligten Bereiche. Vor der Buchung wird bestimmt, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Für die Gruppe am Waldmohrer Standort werden Raum und Teilnehmerzahl gesondert mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Eine klare Anfrage unterscheidet unterschiedliche Aufwendungen.
Berechtigung und Trägerverfahren berücksichtigen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten beachten.
Tatsächliche zusätzliche Aufwendungen ausdrücklich vereinbaren.
Auch bei einer vereinbarten Durchführung im Unternehmen lernen die vorgesehenen Personen praktisch. Der Ort verändert weder den regulären Lehrgangszweck noch den persönlichen Bedarf an Aus- oder Fortbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Unfallversicherungsträger tragen nach ihren Vorgaben die berechtigten Gebühren des Standard-Lehrgangs; die Ausbildungsstelle rechnet diese direkt ab. Andere Positionen bleiben beim Unternehmen. Die DGUV nennt dafür Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Für die Vorbereitung einer Gruppe ist diese Unterscheidung hilfreich: Auch eine regulär abgerechnete Teilnahme kann betrieblichen Aufwand verursachen. Ein pauschaler Eindruck, der gesamte Schulungstag sei ohne eigene Aufwendungen möglich, würde diese verschiedenen Kostenarten vermischen.
Findet der Kurs auf Wunsch des Unternehmens außerhalb der Räume der ermächtigten Stelle statt und entstehen dadurch tatsächliche Mehrkosten, können diese zusätzlich vereinbart werden. Dafür ist nach den DGUV-Hinweisen ein zusätzlicher Vertrag erforderlich. Die Gebühren sind auf die tatsächlich entstehenden Mehrkosten begrenzt. Für eine gewöhnliche betriebliche Anfrage aus Waldmohr wird deshalb nicht allein aus der Bezeichnung Inhouse auf einen beliebigen Aufschlag geschlossen; maßgeblich sind der konkrete Wunsch und die entsprechende Vereinbarung.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren wird nach dem zuständigen Verfahren vorbereitet.
Erforderliche Unterlagen für die vorgesehenen Personen klären.
Reguläre Gebühren und ausdrücklich zusätzliche Vereinbarung auseinanderhalten.
Einordnung
Verfahren des Unfallversicherungsträgers
Einordnung
Aufwand des Unternehmens
Einordnung
Zusätzlicher Vertrag bei entsprechenden Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Klären Sie die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben im entsprechenden Verfahren. Die Ermächtigung einer Ausbildungsstelle ersetzt diese individuelle Vorbereitung nicht.
Der reguläre Umfang bleibt bei einer vereinbarten Durchführung im Betrieb bestehen. Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen sind zusätzlich vorgesehen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die vorhandene anerkannte Qualifikation gehört zur Beurteilung des Schulungsbedarfs. Eine erstmalige betriebliche Aufgabenübernahme führt nicht automatisch zu einer wiederholten Grundausbildung.