Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99628 Buttstädt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

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20,8 km vom Suchpunkt

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Ein Unternehmen aus Buttstädt kann vorgesehene Ersthelfer in einem ausdrücklich vereinbarten Lehrgang qualifizieren lassen. Die betriebliche Bestellung und die geeigneten Mittel an den Arbeitsorten ergänzen diese Ausbildung. Beide betreffen eigene organisatorische Entscheidungen. Eine Kursbescheinigung beschreibt die absolvierte Qualifizierung, ohne automatisch jede Aufgabe im Unternehmen zu regeln.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle die vorgesehenen Beschäftigten und deren bisherige Ersthelferbescheinigungen. Damit lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Fragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Eine ermächtigte Schule kann nach dessen Verfahren direkt abrechnen.
Für einen Inhouse-Auftrag Ihres Buttstädter Unternehmens sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Andere Aufgaben müssen während des Lehrgangs übernommen werden können. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Halten Sie die geforderten betrieblichen Angaben vollständig bereit und geben Sie Ablauf, Zeitrahmen und benötigte Unterlagen rechtzeitig an die Beschäftigten weiter.
| Gegenstand | Aussage |
|---|---|
| Bescheinigung | Absolvierte geeignete Ausbildung |
| Bestellung | Übernommener betrieblicher Auftrag |
| Materialbestand | Versorgung an den Arbeitsorten |
Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Bedingungen werden dabei berücksichtigt. Gemeint ist die Versorgung an den tatsächlichen Arbeitsorten. Übungsmaterial einer gemeinsamen Schulung beschreibt diesen Bestand nicht automatisch. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören zur betrieblichen Organisation. Diese Aufgabe besteht auch dann weiter, wenn vorgesehene Menschen kürzlich einen Lehrgang absolviert haben und ihre persönliche Qualifizierung nachweisen können.
Ausbildung, Auftrag und Materialbestand erfüllen jeweils eine eigene Funktion.
Persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
Die übernommene Aufgabe festhalten.
Die tatsächliche Versorgung regelmäßig kontrollieren.
Nach den DGUV-Hinweisen braucht die Bestellung als Ersthelfer keine bestimmte Form. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie können damit beschreiben, welche Person die Aufgabe im Unternehmen aus Buttstädt übernimmt. Ihre geeignete Ausbildung bleibt eine andere notwendige Betrachtung. Ein internes Schreiben vermittelt allein keine praktischen Fähigkeiten. Die Bescheinigung eines Lehrgangs wiederum benennt nicht automatisch jeden betrieblichen Auftrag. Die beiden Angaben werden deshalb mit ihrer jeweiligen Aussage vorbereitet.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Ersten Hilfe beraten. Die Fragen werden im konkreten Arbeitszusammenhang betrachtet. Persönliche Qualifizierung und die Gestaltung örtlicher Hilfeeinrichtungen sind unterschiedliche Gegenstände dieser Vorbereitung.
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden prüfen.
Ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen gesondert vereinbaren.
Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung. Eine neu übernommene Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten persönlichen Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter betrieblicher Unterrichtsort verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die vorgesehene Lerngruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren wird davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in Ihre Vorbereitung der betrieblichen Schulung.