Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52531 Übach-Palenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,5 km vom Suchpunkt

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Übach-Palenberg · Nordrhein-Westfalen
Die betriebliche Ersthelferschulung in Übach-Palenberg wird nach dem anerkannten Ausbildungsstand der Beschäftigten geplant. Fragen Sie passende Ausbildungen oder Fortbildungen an und vereinbaren Sie bei einer Inhouse-Gruppe Raum und Durchführung. Der Betrieb ermöglicht vollständige Teilnahme und bereitet die Gebührenklärung nach dem zuständigen Trägerverfahren vor.

Wer braucht Ausbildung, und für wen ist eine Fortbildung vorgesehen? Stellen Sie in Ihrem Betrieb in Übach-Palenberg vorhandene Bescheinigungen und die vorgesehenen Personen zusammen. Mit einer Übersicht kann die Schule den passenden Lehrgang besprechen. Die Verantwortlichen stimmen mögliche Tage und Vertretungen ab.
Für Inhouse-Unterricht beschreiben Sie dem Anbieter die Bedingungen praktischer Übungen und nennen die Gruppengröße. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart; einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Klären Sie die Gebührenregelung vorab mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Übernahme und direkte Abrechnung richten sich nach dessen Voraussetzungen und erfordern die Angaben des vorgesehenen Verfahrens mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Diese Punkte werden für eine passende Vereinbarung benötigt.
Den anerkannten Qualifizierungsstand berücksichtigen.
Die Bedingungen für Übungen und Unterricht abstimmen.
Für die gesamte Veranstaltung andere Aufgaben vertreten.
| Planung | Zu klären |
|---|---|
| Qualifizierungsbedarf | Geeignete Lehrgänge nach anerkannten Nachweisen |
| Durchführung | Abgestimmter Lernort und vollständige Teilnahme |
| Gebühren | Berechtigung und Verfahren der zuständigen Stelle |
Der Unternehmer benennt die qualifizierten Personen für die betriebliche Aufgabe. Informieren Sie anschließend die Beschäftigten über Zuständigkeiten und Hilfewege vor Ort. Die nachvollziehbare Einbindung ergänzt die absolvierte Schulung im Arbeitsalltag Ihres Unternehmens.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Bedingungen für die Gebührenübernahme und die erforderlichen Angaben zu den geplanten Teilnahmen. Mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle bereiten Sie dann das vorgesehene Verfahren vor. Für berechtigte Lehrgänge kann die direkte Abrechnung erfolgen. Falls weitere Leistungen bestellt werden, prüfen Sie deren Vergütung gesondert, bevor der betriebliche Auftrag feststeht.
Zuständigen Träger nach Berechtigung und Verfahren fragen.
Abrechnungsunterlagen sowie zusätzliche Leistungen klären.
Stellen Sie bei der Anfrage nicht nur Namen, sondern auch den bisherigen Qualifizierungsstand zusammen. So kann die Schule offene Fragen zur passenden Ausbildung oder Fortbildung klären. Eine neue Tätigkeit führt nicht automatisch zu einem erneuten Grundkurs. Die zugeordneten Lehrgänge lassen sich als eigene Gruppe oder durch geeignete öffentliche Teilnahmen organisieren. Halten Sie später die tatsächlichen Abschlüsse für die weitere Fortbildungsplanung nach.
Für einen Inhouse-Lehrgang beschreiben Sie den vorgesehenen Raum und die geplante Teilnehmerzahl. Mit der Ausbildungsstelle besprechen Sie die Voraussetzungen für praktische Übungen und den Unterrichtsablauf. Nach der Vereinbarung organisiert das Unternehmen die Bedingungen am Kursort. Für die Beschäftigten werden andere Arbeitsaufgaben währenddessen vertreten. Geben Sie der Gruppe den bestätigten Rahmen weiter, damit sie vom Beginn bis zum Ende des Lehrgangs dabei sein kann.
Beide regulären Lehrgangsarten haben einen Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Verwenden Sie für die Freistellung den ganzen abgestimmten Ablauf mit Pausen. Auch Unterricht im eigenen Betrieb verlangt, dass die Beschäftigten durchgängig teilnehmen und nicht zwischenzeitlich Arbeitsaufträge übernehmen.
Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sehen Sie für die Planung auf die tatsächlichen Abschlussdaten und vorhandenen anerkannten Qualifikationen. Bei offenen Einzelfragen wird der passende nächste Lehrgang vor einer Buchung eingeordnet.
Geeignete öffentliche Kurse können ebenfalls eine Möglichkeit sein. Entscheidend ist, dass jede Person die für ihren Bedarf passende Schulung erhält und vollständig besucht. Freistellung und Gebührenverfahren werden auch für diese Buchungen vor der Teilnahme vorbereitet.
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