Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06420 Könnern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,5 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

Könnern · Sachsen-Anhalt
Für betriebliche Ersthelfer werden eine geeignete Qualifizierung und eine klare Aufgabenübertragung benötigt. Unternehmen aus Könnern können Ausbildung oder Fortbildung öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Lehrgang organisieren. Daneben bleibt die Information aller Beschäftigten über die tatsächliche Erste-Hilfe-Organisation ein eigener betrieblicher Bestandteil.

Die Ausbildungsstelle ändert für eine bestätigte betriebliche Schulung den Veranstaltungsraum. Sorgen Sie im Könneraner Unternehmen dafür, dass die neue Information alle tatsächlich angemeldeten Beschäftigten erreicht. Eine Nachricht an eine allgemeine Abteilungsadresse reicht organisatorisch nicht immer aus.
Prüfen Sie auch bereits verteilte Einladungen zur Ausbildung oder Fortbildung. Bei einem Inhouse-Termin kann der Wechsel zusätzlich eine Abstimmung über Raum und Zugang erfordern. Benennen Sie, welche frühere Angabe ersetzt wird, und lassen Sie offene Rückfragen über einen erreichbaren Kontakt zusammenlaufen. So bleibt der vereinbarte Unterricht für die Gruppe auffindbar, ohne dass jeder Beschäftigte widersprüchliche Entwürfe vergleichen muss.
Die Auswahl geeigneter Ersthelfer liegt beim Arbeitgeber. Für die Bestellung ist nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Die betriebliche Zuordnung der Aufgabe wird dadurch erkennbar. Ein Kursnachweis hat einen anderen Gegenstand, nämlich die absolvierte Qualifizierung. Auch bei einer gemeinsam geschulten Gruppe sollten beide Bezugspunkte bewusst behandelt werden, damit die Teilnahme am Lehrgang und die spätere betriebliche Rolle verständlich bleiben.
Im gemeinsamen Unterricht können Erklärungen mit Übungen verbunden werden. Die einzelnen Teilnehmenden brauchen Gelegenheit zur Mitarbeit und können Rückfragen an der vorgesehenen Aufgabe stellen.
Für eine Gebührenübernahme gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Leistungen außerhalb des berechtigten Umfangs werden gesondert vereinbart.
Die eigene BG oder Unfallkasse zuordnen.
Die erforderlichen Angaben mit der Ausbildungsstelle klären.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Schulungsnachweis | Die absolvierte Qualifizierung |
| Bestellung | Die betriebliche Aufgabenübertragung |
| Unterweisung | Die regelmäßige örtliche Information |
Die Vorbereitung reicht über die Kursbuchung hinaus.
Den passenden Lehrgang für die Person organisieren.
Die Aufgabenübertragung nachvollziehbar festhalten.
Alle Betriebsangehörigen regelmäßig informieren.
Mindestens jährlich sind alle Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen zu unterweisen. Der Betrieb vermittelt damit Informationen über seine eigene Organisation. Diese örtlichen Angaben braucht auch, wer nicht als Ersthelfer benannt ist. Die besondere Ausbildung oder Fortbildung richtet sich dagegen an die vorgesehenen qualifizierten Helfer. Ein Könneraner Unternehmen berücksichtigt daher sowohl die Information der ganzen Belegschaft als auch die fachliche Schulung der ausgewählten Personen.
Eine neue Benennung allein begründet keine Wiederholung einer anerkannten Grundqualifikation. Vorhandene anerkannte Ausbildungen können berücksichtigt werden. Für die nächste geeignete Schulung sind der tatsächliche Ausbildungsstand und der bestehende Fortbildungsbedarf maßgeblich.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen. Auch mit Ausbildungshelfer bleibt zwanzig die Obergrenze. Für bereits von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Beide umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt sind zusätzlich mindestens 45 Minuten Pausen vorgesehen. Auch ein mit der Schule vereinbarter Lehrgang im Unternehmen orientiert sich an diesem regulären Unterrichtsrahmen.