Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96231 Bad Staffelstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Bad Staffelstein · Bayern
Die Ersthelferausbildung behandelt Wundversorgung auch mit besonderen Verletzungsarten. Bad Staffelsteiner Betriebe können die beschriebenen Themen dem Grundcurriculum zuordnen. Für die Fortbildung nennt der DGUV-Grundsatz daneben optionale Themen, darunter Sportverletzungen. Die Angabe erklärt den jeweiligen Ausbildungsbezug und beschreibt keine besondere Gefährdung eines örtlichen Arbeitsplatzes.

Ein Betrieb aus Bad Staffelstein möchte Beschäftigte zu unterschiedlichen Kurstagen anmelden. Lassen Sie die tatsächlichen Plätze von der Schule bestätigen und halten Sie fest, wer welchen Lehrgang besucht. Die jeweilige Unterrichtsadresse und der Beginn werden eindeutig weitergegeben.
Für einen gemeinsamen Inhouse-Tag kann ein eigenes Angebot mit Raum und Betriebsstandort angefragt werden. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Fragen zu zusätzlichen Leistungen und gesonderten Kosten werden vor der verbindlichen Zusage zum konkreten Lehrgang geklärt.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
In der Fortbildungsübersicht des DGUV-Grundsatzes sind Sportverletzungen unter den optionalen Themen aufgeführt. Die Bezeichnung hat damit einen bestimmten Platz innerhalb der Inhaltsübersicht. Wer eine Frage zu diesem Bereich stellt, kann das Thema ausdrücklich benennen und seinen Fortbildungsbezug erkennbar halten. Aus dem einzelnen Themenwort wird dabei nicht auf eine eigene besondere Berufsqualifikation geschlossen; beschrieben wird ein möglicher Inhalt der Ersthelferfortbildung.
Grundausbildung und optionale Fortbildungsinhalte werden entsprechend gelesen.
Die genannten besonderen Themen erkennen.
Die Inhaltsübersicht mit ihrem Bezug betrachten.
Das bezeichnete optionale Thema zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz nennt bei der Wundversorgung auch besondere Themen, beispielsweise Nasenbluten, Zahnverletzungen, Verbrennungen und Verätzungen. Die Ausbildungsbeschreibung bleibt damit nicht bei einem einzigen allgemeinen Wundbegriff. Bei einer Inhaltsübersicht können die genannten Beispiele als Teile des vorgesehenen Lernstoffs gelesen werden. Die Aufzählung erläutert die thematische Breite der Ausbildung und ordnet unterschiedliche Verletzungssituationen dem Unterricht zu.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen zur Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule für den tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Besondere Wundthemen | Die thematische Breite der Ausbildung |
| Fortbildungsübersicht | Die Einordnung weiterer Inhalte |
| Sportverletzungen | Ein bezeichnetes optionales Thema |
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Die gemeinsame Umfangsangabe ersetzt nicht die Zuordnung zum benötigten Qualifizierungsschritt.
Der DGUV-Grundsatz verlangt eine Informationsschrift für jede Person, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können ergänzend eingesetzt werden, ersetzen die vorgesehene Printfassung der Unterlage jedoch nicht.
Eine verbindliche Form ist nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgeschrieben. Die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der Arbeitgeber wählt die Personen aus und überträgt ihnen die Ersthelferaufgabe im Unternehmen ausdrücklich.
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