Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08280 Aue-Bad Schlema sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,1 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

Wenn Beschäftigte hinzukommen oder Aufgaben wechseln, braucht die Erste-Hilfe-Organisation einen aktuellen Überblick. Für einen Betrieb in Aue-Bad Schlema beginnt die Kursplanung deshalb mit dem vorhandenen Qualifikationsstand. Daraus ergeben sich geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen, die öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Kurs besucht werden können.
Übernehmen Beschäftigte neue Aufgaben, kann auch die Ersthelferbesetzung zu prüfen sein. Legen Sie in Ihrem Unternehmen in Aue-Bad Schlema fest, wer vorgesehen ist. Vorhandene Nachweise helfen beim Gespräch mit der Schule: Geht es um eine Ausbildung oder um Fortbildung?
Eine eigene Inhouse-Gruppe braucht einen Termin, an dem alle vollständig frei sind. Besprechen Sie mit dem Anbieter Räume und praktische Übungsmöglichkeiten, und lassen Sie den Auftrag bestätigen. Bei wenigen Personen können offene Kursplätze passen. Bevor Sie anmelden, klären Sie Gebühren und mögliche Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle folgt dessen Verfahren und setzt die erforderlichen Angaben voraus.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Besprechen Sie schon bei der Planung, ob die Teilnahmen über Ihre BG oder Unfallkasse abgerechnet werden sollen. Deren Vorgaben bestimmen, welche Angaben und Voraussetzungen benötigt werden. Geben Sie der ermächtigten Schule die dafür erforderlichen Informationen. Was Sie darüber hinaus bestellen, sollte im Angebot als zusätzliche Leistung mit einer geklärten Vergütung erkennbar sein.
Die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers für die Teilnahmen einholen.
Den vereinbarten Umfang einschließlich weiterer bestellter Leistungen lesen.
Übermitteln Sie der Schule, wie viele Personen welchen Lehrgang benötigen und in welchem Zeitraum Sie planen. Einzelne öffentliche Teilnahmen können dafür ebenso in Betracht kommen wie eine vereinbarte Schulung Ihrer Gruppe. Bei einem Inhouse-Wunsch kommt die Abstimmung geeigneter Unterrichtsbedingungen am vorgeschlagenen Ort hinzu. Halten Sie die Rückmeldung fest, damit die Anmeldung im Unternehmen mit der tatsächlich vereinbarten Veranstaltung übereinstimmt. Der Kursort allein entscheidet nicht über die passende Lehrgangsart.
Ein neuer Arbeitsplatz macht eine bereits absolvierte Ausbildung nicht automatisch bedeutungslos. Erfragen Sie bei den vorgesehenen Personen, welche Belege vorliegen, und lassen Sie offene Anerkennungsfragen mit der Ausbildungsstelle klären. So wird aus einer veränderten Personalliste ein fachlich begründeter Schulungsbedarf. Der Unternehmer benennt außerdem die betrieblichen Ersthelfenden. Neue Kolleginnen und Kollegen müssen die für ihren Arbeitsort vorgesehenen Ansprechpersonen und Hilfewege kennenlernen; diese Orientierung erledigt ein Kursbeleg allein nicht.
Drei Informationen werden im Betrieb zusammengeführt.
Den Ausbildungsstand nachvollziehbar erfassen.
Ausbildung oder Fortbildung passend klären.
Die vorgesehenen Ersthelfenden bekannt machen.
Zur betrieblichen Ersthelferqualifikation gehört die Fortbildung in der Regel im Abstand von zwei Jahren. Berücksichtigen Sie diesen Rhythmus bei der laufenden Planung. Ein nachvollziehbarer Überblick über die absolvierten Lehrgänge hilft, den nächsten Bedarf frühzeitig zu besprechen, auch wenn sich die Belegschaft verändert.
Zu klärender Punkt
Welche Qualifikation ist vorhanden?
Zu klärender Punkt
Welche Fortbildung wird benötigt?
Zu klärender Punkt
Welche Durchführung lässt sich vereinbaren?
Für die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung gelten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Auch bei einer vereinbarten Schulung im Unternehmen bleibt dieser Umfang bestehen. Die Pausen gehören zusätzlich zum zeitlichen Ablauf der Veranstaltung.
Die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung ist als Präsenzunterricht vorgesehen. Ein Onlineangebot ersetzt diese Teilnahme nicht. Prüfen Sie bei der Auswahl daher die tatsächliche Lehrgangsform und planen Sie die persönliche Anwesenheit der Beschäftigten ein.
Die mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den berechtigten Teilnahmen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Prüfen Sie diese Bedingungen vor einer entsprechenden Buchung für Ihren Betrieb.
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