Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78073 Bad Dürrheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,7 km vom Suchpunkt

5,4 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

Bad Dürrheimer Unternehmen bestellen geeignete Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Der persönliche Qualifikationsstand bestimmt die Auswahl mit. Prüfen Sie die benötigte Schulungsart und den beschriebenen Leistungsumfang, bevor Sie einzelne Plätze oder eine gemeinsame Durchführung im Betrieb verbindlich mit der Ausbildungsstelle vereinbaren.
Eine Gruppe sollte der passenden Schulungsart zugeordnet sein. Prüfen Sie, welche Personen eine Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen. Nennen Sie diesen Bedarf in der Anfrage an die Ausbildungsstelle.
Das Unternehmen muss geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Durchführung bestätigen. Öffentliche Kursangebote können für einzelne Beschäftigte eine andere Möglichkeit bieten.
Die mögliche direkte Gebührenabrechnung richtet sich nach der betrieblichen Berechtigung und dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach seinen verlangten Nachweisen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit dem Anbieter.
| Bereich | Vorbereitung |
|---|---|
| Auswahl | Geeignete Personen und Bereitschaft berücksichtigen |
| Benennung | Schriftliche Festhaltung empfohlen |
| Information | Tatsächliche Zuständigkeit für Beschäftigte bekannt machen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie die Voraussetzungen für die geplante berechtigte Teilnahme und die erforderlichen Angaben der Personen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet reguläre übernommene Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Träger ab. Ein zusätzlich beauftragter Umfang wird mit seinen eigenen Kosten ausdrücklich daneben vereinbart und vor der Zusage geprüft.
Berechtigung und Trägerunterlagen vorbereiten.
Tatsächlichen Mehrumfang und eigenen Betrag bestätigen.
Die reguläre Lehrgangsgebühr deckt nach DGUV unter anderem Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung ab. Zum Standard gehören auch die notwendigen Lehrgangsräume, ob eigene Räume der Ausbildungsstelle, angemietete Räume oder vom Betrieb unentgeltlich bereitgestellte Räume. Eine ausdrücklich gewünschte Abweichung mit tatsächlichem Mehraufwand kann eine zusätzliche Vereinbarung erfordern. Lassen Sie daher vor der Beauftragung erläutern, worauf sich ein eigener Zusatzbetrag konkret bezieht.
Die praktischen Übungsbedingungen werden gemeinsam abgestimmt.
Vorhandene Ausstattung vorstellen.
Tatsächlich nutzbaren Platz angeben.
Vorgesehene Personenzahl nennen.
Ausbildung und Fortbildung sind regulär gleich lang: jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der gleiche Umfang macht sie jedoch nicht beliebig austauschbar. Berücksichtigen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen der Person und lassen Sie offene Voraussetzungen einordnen. Eine erste Benennung im Unternehmen bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Der konkret geeignete Lehrgang wird vor der Wahl einer Veranstaltung festgelegt.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie tatsächliche Abschlüsse in der Übersicht fest. Ein geplanter, aber nicht besuchter Lehrgang wird nicht als erledigte Qualifikation behandelt; die noch benötigte Teilnahme bleibt weiter zu organisieren.
Die regulären Lehrgänge finden in Präsenz statt und enthalten praktische Übungen. Die Beschäftigten brauchen deshalb tatsächliche Zeit zum Mitlernen. Gewöhnliche Aufgaben werden während des Unterrichts anderweitig abgedeckt; eine reine Onlinevermittlung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang nicht.
Lesen Sie die vereinbarten Rücktritts- und Stornobedingungen und teilen Sie die Verhinderung entsprechend mit. Die Ausbildungsstelle kann solche Bedingungen für ihren Auftrag festlegen. Der Unfallversicherungsträger übernimmt Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen; mögliche eigene Folgen hängen von der konkreten Vereinbarung ab.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben vom Arbeitgeber zu tragen. Diese eigenen Positionen sind von der berechtigten regulären Kursgebühr zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie bei der Vorbereitung der vorgesehenen Teilnahmen, damit der gesamte betriebliche Aufwand über die reine Gebührenfrage hinaus sichtbar ist.
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