Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04741 Roßwein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,1 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

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Roßwein · Sachsen
Eine Gruppenanfrage für Roßweiner Beschäftigte benennt den passenden Ausbildungsbedarf und den gewünschten Unterrichtsrahmen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt. Ein Inhouse-Kurs und eine eventuell benötigte besondere Unterrichtssprache brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung; aus einer Teilnehmerliste allein folgt weder die Kursart noch ein bestätigtes tatsächliches Angebot der Ausbildungsstelle.

Erfassen Sie im Unternehmen nicht nur Namen und Wunschtermine. Halten Sie fest, wer eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer und wer eine Fortbildung braucht. Damit kann die Anfrage gezielt an eine passende Ausbildungsstelle gehen.
Für Inhouse-Unterricht in Roßwein werden Raum und Teilnehmerzahl vorab mit dem Anbieter besprochen. Eine Durchführung muss ausdrücklich bestätigt werden. Für einzelne Beschäftigte kommen auch öffentliche Kursplätze in Betracht.
Berechtigte betriebliche Gebühren lassen sich nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Lassen Sie sich vorher die notwendigen Nachweise nennen und klären Sie, ob für weitere Leistungen zusätzliche Kosten anfallen.
Die DGUV nennt höchstens zwanzig Teilnehmende als regulären Rahmen. Qualifizierte Lehrkräfte, geeignete Unterrichtsmedien und Anschauungs- beziehungsweise Übungsmittel gehören zur Standardschulung. Die Teilnehmenden sollen praktisch mitarbeiten können. Diese Bedingungen beschreiben den regulären Lehrgang auch bei einer vereinbarten Durchführung im Unternehmen. Eine konkrete Gruppenzusage wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt; aus dem Stadtnamen ergibt sich keine Veranstaltungszusage.
Nicht jede neu übernommene betriebliche Funktion verlangt automatisch eine erneute Grundausbildung. Anerkannte einschlägige Ausbildungen werden bei der Bedarfsermittlung einbezogen. Danach können Roßweiner Unternehmen passende öffentliche Lehrgänge prüfen oder eine geeignete gemeinsame Inhouse-Veranstaltung ausdrücklich vereinbaren.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Kursart | Die benötigte Qualifizierung |
| Gruppengröße | Die tatsächlich vorgesehene Veranstaltung |
| Unterrichtssprache | Die vereinbarte Vermittlung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren werden nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse behandelt. Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen können eine eigene Vergütung haben. Eigene Aufwendungen des Arbeitgebers sind gesondert zu berücksichtigen und gehören zur vollständigen Vorbereitung des Auftrags.
Das geltende Gebührenverfahren erfragen.
Gewünschte zusätzliche Leistungen erkennen.
Nach den DGUV-Hinweisen benötigen sie einen entsprechend genehmigten Leitfaden und eine einheitliche Unterrichtssprache. Die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Durch eine besondere Durchführung können gegebenenfalls weitere Aufwendungen entstehen. Der Rahmen beschreibt Bedingungen einer solchen Schulung, ohne ein verfügbares Sprachangebot in Roßwein zu behaupten. Für den tatsächlichen Auftrag werden Sprache, geeignete Kursart und Leistungsumfang ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Den vorgesehenen Unterricht konkret beschreiben.
Den passenden persönlichen Bedarf benennen.
Die regulären Ausbildungsbedingungen berücksichtigen.
Die tatsächlich benötigte Durchführung klären.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt den regulären zeitlichen Ausbildungsrahmen nicht; die persönliche Kurswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind dabei zu berücksichtigen. Die betriebliche Regel bedeutet keine pauschale Zweijahresfrist für private Nachweise einer geeigneten Fahrerlaubnis-Schulung.
Die DGUV nennt dafür einen entsprechenden Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Voraussetzungen gehören zusammen. Sie betreffen die betriebliche Verwendung und bilden keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.