Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09326 Geringswalde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,6 km vom Suchpunkt

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23,8 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

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Für Geringswalder Unternehmen werden passende Lehrgänge anhand der benötigten Qualifikationen ausgewählt. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs kann die gemeinsame Organisation unterstützen. Die reguläre Schulung enthält praktische Aufgaben; die vorhandenen Nachweise und anerkannten Vorqualifikationen helfen bei der passenden Zuordnung zu Ausbildung oder Fortbildung.
In einem Geringswalder Betrieb wechselt die Person, die Schulungen organisiert. Eine kurze Übergabe sollte zeigen, welche Kursplätze bereits bestätigt sind und welche Beschäftigten noch einen Termin benötigen. Auch offene Rückfragen der Schule gehören dazu, damit keine Anmeldung versehentlich doppelt erfolgt.
Falls ein Inhouse-Tag vereinbart wurde, werden Raum, Beginn und Kontaktperson am Standort mit übergeben. Für eine neue Anfrage lässt sich zunächst der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf zusammenstellen. Die ermächtigte Schule erläutert außerdem, welche Arbeitgeberangaben für eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger erforderlich sind.
Für eine Veranstaltung im Betrieb werden die Bedingungen vereinbart.
Geeigneten Platz für die Übungen besprechen.
Beschäftigte für den vollständigen Lehrgang verfügbar halten.
Den passenden Bedarf der Personen zugrunde legen.
Die Fortbildung knüpft an die Grundausbildung an und sichert die erworbenen Kompetenzen. Zusätzlich verfügbare Themen werden nach dem Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise des Unternehmens ausgewählt. Wenn die Gruppe konkrete Fragen aus dem Arbeitsalltag hat, können diese bei der Anfrage benannt werden. Die obligatorischen Inhalte bleiben daneben Teil des Lehrgangs. Ein solcher Bezug zur Gruppe ist eine inhaltliche Abstimmung innerhalb des regulären Rahmens und keine Zusage, dass jede gewünschte Spezialqualifikation enthalten ist.

Bescheinigungen dokumentieren die Schulung; interne Hilfewege und Zuständigkeiten bleiben gesondert zu regeln.
Nicht jede Person, die erstmals eine Ersthelferaufgabe im Unternehmen übernimmt, beginnt ohne geeignete Qualifikation. Berücksichtigen Sie anerkannte Vorbildung und sichten Sie die vorhandenen Nachweise. Die neue Aufgabe allein bedeutet deshalb nicht automatisch eine weitere Grundausbildung. Für qualifizierte betriebliche Ersthelfer ist regelmäßige Fortbildung vorgesehen. So lässt sich die benötigte Lehrgangsart passend einordnen, bevor Termine oder eine gemeinsame Gruppe festgelegt werden. Diese Zuordnung sollte auch bei einer zentral organisierten Anmeldung erhalten bleiben.
| Frage | Planungszweck |
|---|---|
| Welche Qualifikation liegt vor? | Geeigneten Lehrgang bestimmen |
| Welche Durchführung passt? | Offen oder Inhouse abstimmen |
| Was umfasst der Auftrag? | Gebühren und zusätzliche Leistungen klären |
Vor einer verbindlichen Kostenannahme sollten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers bekannt sein. Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt den vorgesehenen Abrechnungsweg für den Lehrgang mit dem Unternehmen ab.
Berechtigten Personenkreis und notwendige Angaben klären.
Reguläre Gebühren und gesonderte Vereinbarungen im Auftrag auseinanderhalten.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Auffrischung vorgesehen. Die vorhandenen Bescheinigungen unterstützen diese Planung. Dieser betriebliche Rhythmus ist nicht mit einem allgemeinen Ablaufdatum der geeigneten Schulungsbescheinigung für den Führerschein gleichzusetzen.
Beide umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der gleiche zeitliche Umfang macht sie nicht austauschbar. Entscheidend ist, welcher Lehrgang mit den vorhandenen Voraussetzungen der Person und ihrem tatsächlichen Qualifikationsbedarf übereinstimmt.
Die zuständige BG oder Unfallkasse legt Voraussetzungen und Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren fest. Eine betriebliche Anmeldung allein belegt die Übernahme nicht. Zusätzlich vereinbarte Leistungen und weitere Aufwendungen müssen getrennt vom möglichen Übernahmeumfang eingeordnet werden.
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