Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38828 Wegeleben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,5 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

Wegeleben · Sachsen-Anhalt
Für Beschäftigte Wegelebener Betriebe werden Ausbildung und Fortbildung anhand der tatsächlichen Voraussetzungen gewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen. Reguläre Lehrgänge bei ermächtigten Ausbildungsstellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Fragen zur Qualifizierung werden von der erforderlichen Ersthelferbesetzung im Betrieb unterschieden.

Ein Wegelebener Arbeitgeber prüft, welche Beschäftigten denselben Lehrgang benötigen. Sammeln Sie die vorhandenen Nachweise und benennen Sie offene Fragen gegenüber der Schule. Ausbildung und Fortbildung sollten anhand des tatsächlichen Bedarfs angefragt werden.
Nach der Klärung werden konkrete offene Plätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe gesucht. Für Unterricht im Unternehmen braucht der Anbieter Raumangaben und eine tatsächliche Anschrift. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren. Gesonderte Leistungen werden vor der Zusage besprochen. Die bestätigte Zuordnung der Teilnehmenden hilft anschließend bei Freistellung und eindeutiger Information innerhalb des Betriebs.
Die DGUV lässt bei ausnahmsweise überschrittener Zweijahresfrist einen gewissen Handlungsspielraum zu. Eine Person kann zunächst weiter als Ersthelfer eingesetzt werden, muss jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgebildet werden. Diese Aussage ist keine allgemeine Verlängerung des regulären Rhythmus. In Zweifelsfällen kann auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden. Das weitere Vorgehen wird anhand des konkreten Qualifikationsstands und nicht allein anhand einer allgemeinen Kursbezeichnung geklärt.

Reguläre betriebliche Lehrgänge werden nicht durch reines Online-Lernen oder zugesandte Unterlagen ersetzt.
Bedeutung
Voraussetzungen der Person
Bedeutung
Grundlage der allgemeinen Ersthelferquoten
Bedeutung
Teilnahme an einer konkreten Schulung
Die passende Schulung folgt den tatsächlichen Voraussetzungen.
Geeignete anerkannte Qualifikation einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung auswählen.
Verfahren für die Gebühren klären.
Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Buchung sind die Voraussetzungen der tatsächlichen Teilnahme sowie gegebenenfalls verlangte vorherige Anträge zu klären.
Den zuständigen Träger feststellen.
Benötigte Arbeitgeber- und Personendaten vollständig bereitstellen.
Für die allgemeinen DGUV-Quoten ist die Zahl der anwesenden Versicherten maßgeblich. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen; bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, sonst zehn Prozent. Besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Diese Angaben sind keine Teilnehmerzahlen für einen einzelnen Lehrgang. Welche Vorgabe im Unternehmen anzuwenden ist, wird anhand des konkreten Betriebs und seiner Anwesenheitssituation geprüft.

Nicht allein deshalb, weil die Aufgabe neu übernommen wird. Geeignete anerkannte Qualifikationen können schon vorliegen. Prüfen Sie vor der Kurswahl die tatsächlichen Nachweise der Person und stimmen Sie danach ab, welche Schulung für ihren Bedarf erforderlich ist.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kurswahl richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen. Die DGUV lässt für Zweifelsfälle auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung zu; die Auswahl ist deshalb konkret nach dem Qualifikationsbedarf zu treffen.
Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Eine mögliche direkte Abrechnung der Schulungsgebühren durch die Ausbildungsstelle bedeutet daher nicht, dass sämtliche betrieblichen Kosten übernommen werden.