Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01609 Gröditz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,9 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

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Geeignete betriebliche Ersthelfer brauchen eine passende Ausbildung oder Fortbildung. Gröditzer Unternehmen können öffentliche Lehrgänge nutzen oder eine Inhouse-Schulung vereinbaren. Bei der fachlichen Vorbereitung zählen der reguläre Unterricht und die tatsächlichen Fragen der Personen; vorhandene anerkannte Qualifikationen helfen, den passenden weiteren Lehrgang zu bestimmen.
Nach einer betrieblichen Schulung kommen im Gröditzer Unternehmen unterschiedliche Rückfragen zusammen: Eine Person vermisst Unterlagen, eine andere möchte eine organisatorische Angabe klären. Ordnen Sie die Anliegen, statt daraus pauschal einen neuen Kursbedarf abzuleiten. Bei Bescheinigungen ist die ausstellende Ausbildungsstelle der richtige Kontakt.
War es ein Inhouse-Termin, halten Sie Datum und betriebliche Veranstaltung zur Zuordnung bereit. Fragen zu einer unvollständigen Teilnahme an Ausbildung oder Fortbildung werden ausdrücklich besprochen. Erst die Rückmeldung zeigt, welche weiteren Schritte nötig sind. So bleiben eine Dokumentanfrage, eine organisatorische Korrektur und eine tatsächlich neue Anmeldung als verschiedene Vorgänge nachvollziehbar.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Vorqualifikation | Der Ausgangsstand der Person |
| Weiterer Bedarf | Die passende anschließende Schulung |
| Übungsform | Die praktische Bearbeitung eines Lerngegenstands |

Eine gemeinsam geschulte Gruppe kann verschiedene Erfahrungen mitbringen. Nutzen Sie eine offene Frage, um den behandelten Gegenstand genauer zu verstehen und den eigenen Versuch unter Anleitung nachzuvollziehen.
Eine neue Benennung im Betrieb allein verlangt keine Wiederholung einer geeigneten Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Ausbildungen können beim weiteren Qualifizierungsweg berücksichtigt werden. Teilen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Stand und den Fortbildungsbedarf der Person mit. Bei Zweifeln nennt die DGUV die Möglichkeit, Ausbildung statt Fortbildung zu wählen; beide umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten. Die Anfrage stützt sich damit auf eine konkrete Person und deren benötigte weitere Schulung.
Der nationale Ausbildungsrahmen nutzt Demonstrationen und praktische Aufgaben für die Teilnehmenden. Eine Vorführung zeigt einen behandelten Ablauf, während die eigene Aufgabe persönliche Mitarbeit ermöglicht. Beide Lernformen haben im Unterricht ihren vorgesehenen Platz. Für die Gruppe aus Gröditz ist hilfreich, Fragen am gerade behandelten Gegenstand zu formulieren. Die Lehrkraft kann die Erklärung daran konkretisieren und die praktische Bearbeitung der Aufgabe unter geeigneten Ausbildungsbedingungen begleiten.
Die Anfrage und das Lernen haben konkrete Bezugspunkte.
Die vorhandene anerkannte Qualifikation mitteilen.
Den tatsächlichen Bedarf mit der Schule abstimmen.
Die Anleitung persönlich bearbeiten und nachfragen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen für eine Gebührenübernahme fest. Klären Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, welche Arbeitgeberangaben für die betreffende Teilnahme notwendig sind.
Die Zuständigkeit des Betriebs bestimmen.
Die erforderlichen Informationen für das Verfahren bereitstellen.
Jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten sind vorgesehen. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die vereinbarte Durchführung im Betrieb verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen der Ausbildung oder Fortbildung nicht.
Zum von der DGUV erläuterten Standardumfang gehören gedruckte Informationen für die Teilnehmenden. Sie ergänzen den Unterricht. Die persönliche Qualifizierung verbindet weiterhin theoretische Erklärungen mit praktischen Aufgaben und eigener Mitarbeit im geeigneten Lehrgang.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse bezieht sich auf die Gebühren. Diese weiteren betrieblichen Aufwendungen sind damit nicht automatisch mit abgedeckt.