Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97794 Rieneck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

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Rieneck · Bayern
Der Rienecker Betrieb wählt Ausbildung oder Fortbildung anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Ein Lehrgang soll praktische Fähigkeiten vermitteln oder erhalten; offen oder Inhouse beschreibt die konkret vereinbarte Durchführung.

Ein Rienecker Betrieb möchte einen bestätigten Unterrichtstag störungsfrei ermöglichen. Stimmen Sie intern die Vertretung für die angemeldeten Beschäftigten ab. Auch bei einer Inhouse-Schulung im eigenen Gebäude sollten die Teilnehmenden in dieser Zeit nicht parallel für gewöhnliche Aufgaben eingeplant werden.
Die Schule erläutert Beginn und Teilnahmehinweise. Geben Sie diese bestätigten Angaben an die Beteiligten weiter. Ausbildung oder Fortbildung wurden nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt; bei einer eigenen Gruppe werden zusätzlich Raum und Zugang abgestimmt. Offene Lehrgangsplätze sind konkret zu bestätigen, damit interne Freistellung und tatsächliche Buchung übereinstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Rienecker Firma bereitet die erforderlichen Angaben für berechtigte Lehrgangsgebühren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmen.
Weitere Leistungen vor der Zusage gesondert vereinbaren.
Zu den normalen Bestandteilen zählen nach den DGUV-Hinweisen notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Besondere zusätzliche Leistungen brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren folgt den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Sie deckt nicht automatisch sämtliche anderen betrieblichen Ausgaben ab. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Auch eine Durchführung im eigenen Gebäude ist deshalb keine pauschale Erstattungszusage für den gesamten Aufwand.
Der tatsächliche Bedarf bestimmt die Kurswahl.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung klären.
Zusätzliche Leistung gesondert benennen.
Klärung
Passender Kursbedarf
Klärung
Offene Plätze oder vereinbarte Gruppe
Klärung
Berechtigte Gebühren und anderer Aufwand
Die Schule stimmt bei Inhouse einen geeigneten Raum ab; die Gruppe braucht Zeit zum praktischen Lernen ohne parallele Arbeitsaufträge.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Der Ausbildungsrahmen greift unter anderem Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen auf. Verbandmittel gehören ebenfalls zu den Themen. Beschäftigte können eigene Fragen aus ihrem Arbeitsumfeld mitbringen. Diese Fragen unterstützen das Lernen, ersetzen aber nicht den vorgesehenen regulären Lehrgang durch einen eigenen Kurzlehrplan. Wenn zusätzliche spezielle Schulung gewünscht wird, benennt die Firma dies gesondert. Allgemeine Lernziele sind keine Zusage für beliebige weitere Leistungen einer bestimmten Ausbildungsstelle.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht, zuzüglich Pausen. Der Umfang bleibt auch bei einer vereinbarten Schulung im Unternehmen regulär bestehen.
Die DGUV nennt dafür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Diese betriebliche Voraussetzung beschreibt keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis; die beiden Verwendungen sind getrennt einzuordnen.
Die betriebliche Planung muss diese Kosten zusätzlich berücksichtigen. Der Arbeitgeber trägt Arbeitsentgelt und Fahrkosten der Beschäftigten. Eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühr nach den Bedingungen des Unfallversicherungsträgers sagt daher nichts über sämtliche Aufwendungen des Schulungstags aus.