Für berechtigte betriebliche Teilnehmende tragen die zuständigen Unfallversicherungsträger die Gebühren des Standardlehrgangs. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet direkt mit dem Träger ab. Arbeitsentgelt und Fahrkosten der Beschäftigten bleiben beim Unternehmen. Zusätzliche Leistungen sind nicht automatisch umfasst; mögliche Mehrkosten müssen nach den geltenden Regeln gesondert vereinbart werden.

Die drei Beteiligten richtig zuordnen

Bei der Kostenübernahme wirken Arbeitgeber, Ausbildungsstelle und zuständiger Unfallversicherungsträger zusammen. Der Arbeitgeber bestimmt den betrieblichen Bedarf und organisiert die Teilnahme. Die Ausbildungsstelle führt den Lehrgang durch. Der Träger legt sein Abrechnungsverfahren fest. DGUV: Abrechnungsverfahren

Daraus folgt: „BG-anerkannt“ auf einer Website ist keine persönliche Kostenzusage für jeden Interessierten. Es muss auch Ihre Teilnahme im jeweiligen Verfahren berechtigt sein. Ein privat bezahlter Kurs wird nicht allein dadurch rückwirkend erstattungsfähig, dass die Schule zugleich betriebliche Lehrgänge anbietet.

Die DGUV-Pauschale 2026 ist kein allgemeiner Verkaufspreis

Für ab dem 1. Januar 2026 beginnende Standardlehrgänge veröffentlicht die DGUV eine Pauschale von 46,31 Euro pro teilnehmender Person. Sie gilt für Erste-Hilfe-Ausbildung, Fortbildung sowie die Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. DGUV: Lehrgangsgebühren ab 1. Januar 2026

Das ist eine Abrechnungsgröße zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger. Selbstzahlerpreise können davon abweichen. Auch ein Gruppenangebot mit tatsächlichen zusätzlichen Leistungen darf nicht ohne Prüfung auf diese Zahl reduziert werden.

Kostenposition Grundsätzliche Einordnung
Berechtigter Standardlehrgang Direkte Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger
Entgeltfortzahlung Unternehmen
Fahrkosten der Beschäftigten Unternehmen
Tatsächliche zulässige Zusatzleistungen Vorherige gesonderte Vereinbarung prüfen

Was der Standardlehrgang umfasst

Die DGUV zählt zu den Standardleistungen unter anderem geeignete Lehrkräfte und Unterrichtsmittel, den vorgesehenen Unterricht, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Für diese bereits abgedeckten Leistungen soll nicht nochmals eine zusätzliche Standardgebühr vom beauftragenden Mitgliedsunternehmen verlangt werden. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Prüfen Sie deshalb, wofür eine gesonderte Position berechnet werden soll. Ein pauschaler Verweis auf „Material“ beantwortet nicht, ob es tatsächlich über den Standard hinausgeht. Lassen Sie ein Angebot nach Standardleistung und zusätzlichen Wünschen nachvollziehbar aufschlüsseln.

Wann Inhouse-Mehrkosten möglich sein können

Wenn ein Unternehmen ausdrücklich eine vom Standard abweichende Organisation wünscht und dadurch tatsächliche Mehrkosten entstehen, beschreibt die DGUV Möglichkeiten einer zusätzlichen zivilrechtlichen Vereinbarung. Beispiele betreffen besondere Anreise, gewünschte kleinere Gruppen, bestimmte zusätzliche Unterrichtsmittel oder eine Fremdsprache. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Für Kindergärten und Schulen nennt die DGUV bei Standard-Inhouse-Kursen eine ausdrückliche Ausnahme von dieser Mehrkostenregelung. Die Aussage „jeder Inhouse-Kurs hat einen Zuschlag“ wäre daher falsch. Umgekehrt ersetzt die Ausnahme keine Prüfung, ob überhaupt ein berechtigter Standardlehrgang oder ein anderes Zusatzangebot gebucht wird.

Unterlagen vor der verbindlichen Anmeldung klären

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Träger und bei der Schule, welche Formulare, Genehmigungen oder Gutscheine erforderlich sind. Die Verfahren unterscheiden sich. Vereinbaren Sie auch, wer die vollständigen Unterlagen vorbereitet und zu welchem Zeitpunkt sie vorliegen müssen. DGUV: Abrechnungsverfahren

Bei Nichterscheinen übernimmt der Träger nach der DGUV-FAQ die Lehrgangsgebühr nicht für eine Person, die tatsächlich nicht teilgenommen hat. Ausbildungsstellen können Stornoregelungen vereinbaren. Prüfen Sie deshalb die Bedingungen für Absage und Umbuchung, auch wenn die reguläre Kursteilnahme über einen Träger abgerechnet werden soll. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Ein Fragenkatalog für den Arbeitgeber

Vor der Zusage sollten Standardkurs, Teilnahmeberechtigung und zuständiger Träger feststehen. Bei einem Gruppenangebot gehören tatsächliche Teilnehmerzahl, Ort und gewünschte Sonderleistungen in das Angebot. Holen Sie bei Bedarf vergleichbare Angebote ein, statt nur eine Überschrift „kostenlos“ zu vergleichen.

Sinnvolle Rückfragen lauten: Welche Kostenposition übernimmt der Träger? Welche Vereinbarung betrifft ausschließlich unseren zusätzlichen Wunsch? Welche Unterlagen fehlen noch? Was geschieht bei Ausfall oder einer geringeren Teilnehmerzahl? Eine schriftlich klare Antwort vermeidet spätere Missverständnisse.

Häufige Fragen

Zahlt die BG automatisch meinen privaten Führerscheinkurs?

Nein. Für die betriebliche Kostenübernahme müssen Teilnahmeberechtigung und das Verfahren des zuständigen Trägers passen. Eine Schule kann sowohl Selbstzahler als auch berechtigte betriebliche Teilnehmende unterrichten, ohne dass jede private Buchung erstattet wird.

Sind bei BG-Abrechnung auch Fahrt und Arbeitszeit bezahlt?

Die DGUV trennt die Lehrgangsgebühr von weiteren Kosten. Entgeltfortzahlung und Fahrkosten der Beschäftigten trägt das Unternehmen. Die direkte Abrechnung des Standardkurses umfasst diese Positionen nicht automatisch.

Darf ein Anbieter Material nochmals berechnen?

Nicht pauschal für bereits vom Standardlehrgang abgedeckte Leistungen. Tatsächliche zusätzliche Leistungen können unter den geltenden Voraussetzungen gesondert vereinbart werden. Verlangen Sie eine konkrete Aufschlüsselung und klären Sie Zweifelsfälle mit dem zuständigen Träger.

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