Für Trainer-, Übungsleiter- und Jugendleiterlizenzen sind die Vorgaben des zuständigen Verbandes entscheidend. Die DOSB-Ausführungsbestimmungen empfehlen für die erste Lizenzstufe eine Erste-Hilfe-Grundausbildung, die bei Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Klären Sie zusätzlich, welches Format und welcher Nachweis in Ihrem konkreten Ausbildungsgang verlangt werden.
Der Verband entscheidet über Ihren Lizenznachweis
Eine Sportlizenz wird nicht durch den Besuch irgendeines Erste-Hilfe-Angebots erworben. Der Kurs ist eine von mehreren Voraussetzungen. Zuständig für die konkrete Aus- und Fortbildung sind die jeweiligen DOSB-Mitgliedsorganisationen und ihre Untergliederungen; der DOSB führt nicht selbst alle Lizenzausbildungen durch. DOSB: Lizenzqualifizierung und zuständige Verbände
Nennen Sie bei einer Anfrage die genaue Lizenzstufe, Sportart und den vorgesehenen Zeitpunkt der Lizenzierung. Ein Hinweis eines anderen Vereins kann hilfreich sein, ersetzt aber nicht die Ausschreibung oder Ausbildungsordnung Ihres zuständigen Verbandes.
Umfang und Alter des Nachweises getrennt prüfen
Die DOSB-Ausführungsbestimmungen berücksichtigen die Umstellung der Erste-Hilfe-Grundausbildung auf neun Lerneinheiten. Sie empfehlen für die erste Lizenzstufe einen Nachweis, der bei Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Achten Sie deshalb nicht nur auf das Kursdatum, sondern auch darauf, wann Ihre Lizenz tatsächlich ausgestellt werden soll. DOSB: Ausführungsbestimmungen zur Erste-Hilfe-Ausbildung
Ein Kurs, der am Beginn einer längeren Trainerqualifizierung noch aktuell genug ist, kann zum späteren Stichtag anders einzuordnen sein. Fragen Sie außerdem, ob eine Grundausbildung oder eine Fortbildung verlangt beziehungsweise anerkannt wird. Die Bezeichnungen sollten Sie nicht eigenständig austauschen.
Gilt die Zwei-Jahres-Regel auch bei jeder Lizenzverlängerung?
Nicht jede Regel für den erstmaligen Lizenzerwerb gilt unverändert bei einer Verlängerung. Ein konkretes Beispiel liefert der Stadtsportbund Hannover: Er nennt für den Erwerb der ÜL-C-Lizenz eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit neun Lerneinheiten und einem Alter von höchstens zwei Jahren, fordert aber für die dort beschriebene Verlängerung keinen erneuten Erste-Hilfe-Nachweis. Stadtsportbund Hannover: Erste-Hilfe-Nachweise für Übungsleitende
Dieses Beispiel zeigt gerade, warum Sie nicht aus einem einzelnen Verbandsangebot eine bundesweite Pflicht zur Wiederholung für jede Trainerlizenz ableiten sollten. Zugleich kann regelmäßiges praktisches Auffrischen sinnvoll sein, auch wenn eine bestimmte Verlängerung nicht genau diesen Nachweis verlangt.
Kostenübernahme im Verein ist eine eigene Frage
Wer den Kurs bezahlt, hängt unter anderem von Tätigkeit, Versicherung und den Vorgaben des zuständigen Trägers ab. Eine Vereinszugehörigkeit macht einen privat gebuchten Kurs nicht automatisch kostenfrei. Klären Sie die Kostenübernahme und notwendige Angaben vor der Anmeldung.
Der Stadtsportbund Hannover erläutert beispielsweise die Bedeutung der VBG-Vereinsmitgliedsnummer und versicherter Übungsleitertätigkeit. Solche konkreten Verfahren sollten Verein, Ausbildungsstelle und Träger gemeinsam prüfen. Die aktuelle Ausschreibung ist für die Buchung maßgeblich. Stadtsportbund Hannover: Erste-Hilfe-Nachweise für Übungsleitende
So vermeiden Sie einen unpassenden Kurs
Besorgen Sie zuerst die schriftliche Anforderung Ihres Ausbildungsträgers. Vergleichen Sie anschließend Kursumfang, Ausbildungsstelle, Kursdatum und vorgesehenen Lizenztermin. Bei besonderen medizinischen Vorkenntnissen sollte der Verband ausdrücklich bestätigen, ob diese statt eines Kursnachweises anerkannt werden.
Bewahren Sie die Bestätigung und den späteren Nachweis auf. Für die Arbeit als betrieblicher Ersthelfer oder für einen Fahrerlaubnisantrag gelten wiederum andere Voraussetzungen. Ein und dieselbe Bescheinigung kann für einen Zweck passend sein und für einen anderen zusätzliche Rückfragen erfordern.
| Frage an den Verband | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Welche Lizenz und welcher Stichtag? | Der Zeitpunkt der Anerkennung muss passen |
| Grundausbildung oder Fortbildung? | Nicht jeder Lehrgang ist austauschbar |
| Welcher Umfang und welche Stelle? | Das konkrete Angebot muss anerkannt werden |
| Wer organisiert die Kostenübernahme? | Versicherung und Zahlung sind gesondert zu klären |
Häufige Fragen
Gilt ein Führerscheinkurs auch für Trainer?
Er kann geeignet sein, wenn er den Anforderungen des zuständigen Verbandes an Format, Umfang, Ausbildungsstelle und Aktualität entspricht. Lassen Sie das vor der Buchung bestätigen. Die unbegrenzte Verwendbarkeit für den Führerschein beantwortet nicht die Lizenzanforderung.
Muss ich als Trainer zwingend alle zwei Jahre wiederholen?
Das lässt sich nicht für jede Lizenz und jede Verbandssituation pauschal sagen. Unterscheiden Sie erstmaligen Erwerb, Verlängerung und gegebenenfalls zusätzliche betriebliche Aufgaben. Maßgeblich sind die konkret zuständigen Ausbildungsrichtlinien.
Ist der Erste-Hilfe-Kurs die gesamte Trainerausbildung?
Nein. Er ist ein Nachweis innerhalb eines umfassenderen Qualifizierungswegs. Die sportfachlichen und weiteren Voraussetzungen der Lizenz werden vom zuständigen Verband festgelegt.