Betriebliche Ersthelfer müssen in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden. Der reguläre Fortbildungslehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten. Bei einer überschrittenen Frist sollte der Betrieb zeitnah mit der Ausbildungsstelle klären, ob Fortbildung oder erneute Ausbildung passend ist. Für einen Führerscheinnachweis gilt diese Wiederholungsregel nicht pauschal.

Die Zwei-Jahres-Regel im Betrieb richtig anwenden

Die DGUV knüpft die Fortbildung an die Aufgabe als betrieblicher Ersthelfer. Ein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ausreichend geeignete Personen tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Besuch eines Kurses ist deshalb Teil einer laufenden Organisation: Schichten, Urlaub, Abwesenheiten und Änderungen im Team gehören zur Planung. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung DGUV: Betriebliche Ersthelfer

Notieren Sie das Datum der letzten anerkannten Ausbildung oder Fortbildung und planen Sie den nächsten Lehrgang frühzeitig. Ein Termin erst am Ende des Zeitraums lässt wenig Spielraum bei Krankheit oder Kursabsage. Die Teilnahmebescheinigung sollte nach dem Lehrgang der verantwortlichen betrieblichen Stelle vorliegen.

Fortbildung, Ausbildung und privater Fresh-up sind verschiedene Formate

Die reguläre betriebliche Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Ein kurzes Training zu einem einzelnen Thema kann die Kenntnisse ergänzen, ist aber nicht schon wegen der Bezeichnung „Auffrischung“ der verlangte Fortbildungslehrgang. Fragen Sie bei der Anmeldung ausdrücklich nach dem betrieblichen Format. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Ein privater Wiederholungskurs kann dem persönlichen Sicherheitsgefühl dienen. Wer ihn als betrieblichen Nachweis verwenden möchte, muss zusätzlich Ausbildungsstelle, Umfang und Anerkennung prüfen. Auch ein Kurs für Eltern zu Säuglingsnotfällen ist nicht automatisch eine betriebliche Fortbildung.

Anlass Passender nächster Schritt
Regulärer betrieblicher Turnus Anerkannte Fortbildung buchen
Lange zurückliegende Ausbildung Vorher Eignung von Fortbildung oder Grundausbildung klären
Private Unsicherheit Geeignetes freiwilliges Übungsangebot wählen
Neuer Arbeitsplatz Vorhandene Qualifikation und letzten Termin prüfen lassen

Was passiert, wenn die Frist überschritten wurde?

Die DGUV erläutert, dass die Formulierung „in der Regel“ einen gewissen Spielraum für Ausnahmefälle lässt. Nach ihrer aktuellen FAQ kann die Person zunächst weiter eingesetzt werden; eine Fortbildung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Das ist kein Freibrief, Wiederholungen dauerhaft zu verschieben. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Bei einem deutlich älteren Nachweis oder Zweifeln am Kenntnisstand sollte der Betrieb gemeinsam mit der Ausbildungsstelle entscheiden. Eine erneute Grundausbildung dauert ebenfalls neun Unterrichtseinheiten und kann eine sinnvolle Lösung sein. Eine pauschale Regel „ab dem ersten Tag nach zwei Jahren muss jeder neu anfangen“ bildet die FAQ dagegen nicht richtig ab.

Zählt ein Führerscheinkurs oder eine medizinische Qualifikation?

Ein für den Führerschein absolvierter Kurs kann als betriebliche Ausbildung dienen, wenn er nicht älter als zwei Jahre ist und bei einer ermächtigten Stelle stattfand. Ein unbegrenzt verwendbarer Führerscheinnachweis ist damit nicht automatisch unbegrenzt als aktuelle betriebliche Qualifikation einsetzbar. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Für bestimmte anerkannte sanitäts-, rettungsdienstliche oder gesundheitliche Berufsqualifikationen gelten besondere Möglichkeiten. Entscheidend ist unter anderem, ob vergleichbare Fortbildung oder regelmäßige einschlägige Tätigkeit vorliegt. Ein bloßer neuer Jobtitel beweist das nicht. Bei unklaren Fällen sollte die verantwortliche betriebliche Stelle die Qualifikation prüfen und gegebenenfalls den Betriebsarzt einbeziehen.

Die Wiederholung praktisch vorbereiten

Halten Sie für die Anfrage Kursdatum, Art des früheren Lehrgangs und vorhandene Bescheinigung bereit. Geben Sie an, ob ein offener Lehrgang oder eine Schulung für eine Gruppe gesucht wird. Klären Sie anschließend Anmeldung, Veranstaltungsort und benötigte Abrechnungsunterlagen.

Die Standardgebühr kann bei berechtigter Teilnahme über den zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Nicht jedes Zusatzangebot ist davon erfasst. Die Terminorganisation und die Sicherstellung ausreichender Ersthelfer bleiben Aufgaben des Unternehmens; eine Buchung allein ersetzt die betriebliche Abstimmung nicht. DGUV: Abrechnungsverfahren

Häufige Fragen

Müssen alle Menschen alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs machen?

Nein. Die reguläre Zwei-Jahres-Fortbildung betrifft insbesondere betriebliche Ersthelfer. Für den Führerscheinnachweis besteht grundsätzlich kein allgemeines Ablaufdatum. Andere Zwecke wie Trainerlizenzen oder Bildungsgänge können eigene Anforderungen haben.

Reicht eine vierstündige Auffrischung?

Nicht als pauschaler Ersatz für den regulären betrieblichen Fortbildungslehrgang. Dieser umfasst neun Unterrichtseinheiten. Kürzere Angebote können ergänzend sinnvoll sein, müssen aber nach ihrem tatsächlichen Zweck und Umfang eingeordnet werden.

Beginnt der Zeitraum mit dem Datum einer Zweitschrift neu?

Nein. Eine Zweitschrift weist den früheren Lehrgang nach. Für die Fortbildungsplanung ist das tatsächliche Schulungsdatum entscheidend, nicht das Datum, an dem ein verlorenes Dokument nochmals ausgestellt wurde.

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