Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29493 Schnackenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,8 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

32,9 km vom Suchpunkt

33,0 km vom Suchpunkt

34,5 km vom Suchpunkt

Für Schnackenburger Unternehmen richtet sich der Lehrgang nach der benötigten Qualifikation der Beschäftigten. Planen Sie geeignete Ausbildung oder Fortbildung und prüfen Sie eine öffentliche Teilnahme oder eine vereinbarte Inhouse-Gruppe. Zur betrieblichen Vorbereitung gehört außerdem, dass ausgebildete Ersthelfende im Arbeitsalltag tatsächlich verfügbar sind.
Ein Schnackenburger Arbeitgeber möchte nach einer ersten Auskunft verbindlich buchen. Fragen Sie die Schule, welche Angaben noch fehlen, und lassen Sie die tatsächlich angebotene Durchführung bestätigen. Eine allgemeine Liste möglicher Tage ist noch keine Zusage für konkrete Personen.
Ausbildungsbedarf und Teilnehmerzahl sollten der bestätigten Anfrage entsprechen. Bei einem Inhouse-Termin werden auch Raum, tatsächliche Anschrift und Zugang abgestimmt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberunterlagen und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden vorher geklärt. Erst dann erhalten die Beschäftigten verbindliche Unterrichtsdaten als Grundlage für Freistellung und Anfahrt.
Die Schule braucht Angaben zur wirklichen Unterrichtssituation.
Den fachlichen Bedarf unter Einbeziehung anerkannter Vorqualifikationen nennen.
Raumnutzung und Möglichkeiten für praktische Aufgaben abstimmen.
Der Gruppe die vollständige persönliche Teilnahme ermöglichen.
Wie viele Personen gemeinsam geschult werden, beantwortet noch nicht, wie viele Ersthelfende während der Arbeit zur Verfügung stehen. Die betriebliche Planung berücksichtigt die anwesenden Versicherten und die zutreffenden Anforderungen an das Unternehmen. Sehen Sie auch auf unterschiedliche Arbeitszeiten und vorhersehbare Abwesenheiten. Daraus kann weiterer Schulungsbedarf entstehen, obwohl eine gemeinsame Gruppe gerade einen Lehrgang abgeschlossen hat. Bei offenen Organisationsfragen unterstützen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die zuständige Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers.
Unterlagen aus dem Unterricht können helfen, Erklärungen später wiederzufinden. Das Handbuch zur Ersten Hilfe der BGW ist ebenfalls dazu gedacht, im Lehrgang erworbenes Wissen zu festigen und aufzufrischen. Nutzen Sie solche Materialien ergänzend und sammeln Sie Fragen für den nächsten passenden Kurs. Die reguläre Fortbildung bleibt ein eigener Lehrgang mit praktischen Anteilen. Sie wird für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre eingeplant; das Nachlesen zwischen Veranstaltungen ersetzt diesen Unterricht nicht.
Bewahren Sie die tatsächlichen Ausbildungs- und Fortbildungsdaten nachvollziehbar auf. Sie helfen bei späteren Anfragen, den passenden Anschluss zu klären. Eine neue Rolle allein bedeutet keine automatische Grundausbildung, wenn bereits anerkannte Qualifikationen vorliegen; lassen Sie offene Voraussetzungen fachlich einordnen.
Für berechtigte Teilnahmen ist die direkte Abrechnung regulärer Lehrgangsgebühren durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle möglich. Ihre BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen und benötigten Arbeitgeberangaben. Klären Sie diese vor der Veranstaltung. Zusätzlich gewünschte Leistungen betrachten Sie mit deren gesonderter Vergütung im Angebot; eine Inhouse-Anfrage begründet keine pauschale Kostenfreiheit.
Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers einholen.
Verlangte Angaben für die tatsächlichen Teilnahmen bereitstellen.
Was weitergeführt wird
Den passenden nächsten Lehrgang rechtzeitig planen
Was weitergeführt wird
Benannte Personen und ihre Erreichbarkeit bekannt machen
Was weitergeführt wird
Die tatsächlichen Arbeits- und Abwesenheitszeiten berücksichtigen

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind die Pausen der Veranstaltung einzuplanen. Für eine vollständige Freistellung richten Sie sich deshalb nach dem bestätigten Anfang und Ende, nicht nur nach der Unterrichtssumme.
Nein. Reguläre Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 1 finden in Präsenz statt. Praktische Übungen gehören dazu. Organisieren Sie daher eine geeignete persönliche Teilnahme; ein ausschließlich online besuchtes Angebot ersetzt diesen Lehrgang nicht.
Wenn die angebotene Veranstaltung den geklärten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf abdeckt und die vorgesehenen Personen vollständig teilnehmen können, ist sie eine mögliche Durchführung. Fragen Sie nach geeigneten Plätzen und nach den notwendigen Angaben für eine Anmeldung im Betriebsauftrag.
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