Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15748 Märkisch Buchholz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,8 km vom Suchpunkt

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Märkisch Buchholz · Brandenburg
Unternehmen aus Märkisch Buchholz wählen einen Lehrgang nach dem tatsächlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Besprechen Sie anerkannte Vorqualifikationen und weitere fachliche Fragen mit der Ausbildungsstelle. Für eine mögliche Inhouse-Gruppe werden die Bedingungen am eigenen Standort geprüft; geeignete öffentliche Teilnahmen können denselben geklärten Kursbedarf abdecken.

Ein Unternehmen aus Märkisch Buchholz möchte die Kursabstimmung intern ordnen. Benennen Sie eine Person, die Angaben zur Gruppe sammelt, Rückfragen beantwortet und bestätigte Änderungen weitergibt. So kann die Schule auf einen einheitlichen Stand der Planung reagieren.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und Zugang über denselben Kontakt abgestimmt. Die Beschäftigten erhalten nach der Bestätigung konkrete Daten zu Beginn und tatsächlicher Anschrift. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Bedarf der vorgesehenen Personen angefragt. Arbeitgeberunterlagen und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt, ebenso zusätzlich angebotene Leistungen.
Ein spezieller weiterer Übungswunsch macht den Standardlehrgang nicht automatisch zu einem anderen Angebot. Prüfen Sie zuerst, welcher reguläre Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf besteht. Für darüber hinaus gewünschte Leistungen besprechen Sie den tatsächlichen Umfang ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle. Die Bedingungen einer Kostenübernahme durch BG oder Unfallkasse gelten nicht pauschal für jede Erweiterung. Klären Sie daher vor dem Auftrag, welche Leistung zusätzlich bestellt wird und wie deren Vergütung vereinbart ist.
| Stand | Klärung |
|---|---|
| Anerkannte Qualifikation vorhanden | Geeigneten Anschluss mit der Ausbildungsstelle besprechen |
| Bedarf noch offen | Voraussetzungen vor einer verbindlichen Kurszuordnung prüfen |
| Reguläre Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre rechtzeitig einplanen |
Eine eigene Inhouse-Gruppe ist nicht die einzige Möglichkeit, den betrieblichen Schulungsbedarf abzudecken. Wenn nur einzelne Personen einen passenden Lehrgang benötigen, fragen Sie nach öffentlichen Plätzen für ihren Ausbildungs- oder Fortbildungsstand. Lesen Sie, wie die Anmeldung im Betriebsauftrag erfolgt und welche Angaben dafür verlangt werden. Die gewählte Veranstaltung muss vollständig in die Arbeitsplanung passen. Eine allgemeine öffentliche Kursliste ist dabei noch keine Bestätigung für die vorgesehene Person; klären Sie deren konkrete Teilnahme mit der Schule.
Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden. Machen Sie die vorgesehenen Personen und ihre Erreichbarkeit im Arbeitsumfeld bekannt. Eine absolvierte Schulung zeigt fachliche Qualifizierung; die verständliche Bekanntgabe der örtlichen Aufgabe wird zusätzlich im Betrieb organisiert und bei Änderungen angepasst.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen für die Gebührenübernahme bei den geplanten Personen. Bereiten Sie die verlangten Unternehmensangaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Bei berechtigter Teilnahme ist die direkte Abrechnung regulärer Gebühren möglich. Darüber hinaus bestellte Leistungen werden mit ihrer gesonderten Bezahlung im tatsächlichen Auftrag vereinbart.
Teilnahmeberechtigung und verlangte Angaben feststellen.
Regulären Lehrgang und zusätzliche Wünsche mit ihren Kosten zuordnen.
Die gemeinsame Planung bezieht sich auf eine konkrete Veranstaltung.
Eignung und Nutzung für Unterricht und praktische Aufgaben abstimmen.
Die Personenzahl zusammen mit dem fachlichen Bedarf nennen.
Den vollständigen bestätigten Zeitraum von anderen Arbeitsaufgaben freihalten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die Pausen kommen zur reinen Unterrichtszeit hinzu. Klären Sie den ganzen Tagesablauf mit der Schule, damit die Arbeitsfreigabe eine vollständige persönliche Teilnahme ermöglicht.
Eine neue betriebliche Aufgabe allein entscheidet das nicht. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind zu berücksichtigen. Prüfen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand und lassen Sie offene Voraussetzungen mit der Ausbildungsstelle oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger klären, bevor Sie eine Kursart verbindlich auswählen.
Nein. Reguläre Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 1 finden als Präsenzveranstaltungen statt. Die praktischen Aufgaben sind Bestandteil des Lernens. Für die vorgesehenen Personen wird deshalb ein tatsächlicher Unterrichtsbesuch mit vollständiger Teilnahme organisiert.
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