Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06667 Stößen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfer wird eine geeignete Schulung nach den persönlichen Voraussetzungen gewählt. Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Für Stößener Betriebe gehören damit Qualifizierung und Funktion zusammen. Die Ausbildungsstelle wird für den betrieblichen Rahmen ausgewählt; eine allgemeine Kursbezeichnung allein beantwortet diese Eignungsfrage noch nicht.
Ein Stößener Arbeitgeber möchte eine bestehende Schulungsbuchung verschieben. Fragen Sie früh direkt bei der Schule nach den Bedingungen für den konkreten Auftrag. Ein neuer Wunschtag sollte erst nach einer bestätigten Vereinbarung in die interne Freistellungsplanung übernommen werden.
Klären Sie zugleich, ob Teilnehmergruppe und Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung unverändert bleiben. Bei einem Inhouse-Kurs werden auch Raum und Standort erneut mit dem Termin abgeglichen. Halten Sie die bestätigte Änderung zusammen mit den Buchungsangaben fest. Die Beschäftigten erhalten danach einheitliche Informationen, damit niemand mit einer überholten Einladung zum bisherigen Unterrichtstag plant.
Grundlage
Persönlicher Qualifikationsstand
Grundlage
Benennung durch den Unternehmer
Grundlage
Örtliche Einrichtungen und Abläufe
Für Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer verweist die DGUV auf speziell ermächtigte Ausbildungsstellen. Die verlinkte Liste dient der Suche, bestätigt jedoch keine konkrete Verfügbarkeit. Ein passender Lehrgang wird tatsächlich angefragt und vereinbart. Vorhandene geeignete Qualifikationen der Beschäftigten gehören in diese Auswahl. Eine neue Aufgabe allein bedeutet nicht automatisch erneut Grundausbildung; der persönliche Bedarf und die geeignete Ausbildungsstelle werden gemeinsam zugrunde gelegt.
Eine Bescheinigung über einen erfolgreichen Lehrgang und die betriebliche Ersthelferfunktion erfüllen verschiedene Aufgaben. Die DGUV beschreibt anschließend die Benennung durch den Unternehmer. Die Belegschaft benötigt Kenntnis der zuständigen Personen und örtlichen Erste-Hilfe-Einrichtungen. Diese Informationen werden im Unternehmen vermittelt. Der Ausbildungsbesuch qualifiziert eine Person, während die Organisation festlegt, wie diese Funktion am Arbeitsplatz eingebunden ist und welche Abläufe dort bekannt sein müssen.
Drei Grundlagen helfen bei der Auswahl.
Geeignete vorhandene Nachweise einordnen.
Den betrieblichen Rahmen prüfen.
Die Funktion nach erfolgreicher Teilnahme klären.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Auswahl. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung; ein gleich langer Zeitrahmen allein entscheidet die persönliche Frage nicht.
Die Ausbildungsstelle erläutert die erforderlichen Unternehmensunterlagen nach den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse, bevor eine betriebliche Anmeldung abgeschlossen wird.
Das Verfahren des eigenen Trägers beachten.
Weitere Vereinbarungen im Angebot gesondert prüfen.
Regulär umfasst sie neun Einheiten von je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Unternehmen verringert diesen Umfang nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Arbeit an den Aufgaben.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtlichen Informationen ergänzen die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und werden nicht allein durch deren Schulung erledigt.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zum tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und zu den Trägerbedingungen in Ihrer internen Kostenplanung.