Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 54655 Kyllburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

30,8 km vom Suchpunkt

38,0 km vom Suchpunkt

Kyllburger Unternehmen klären den geeigneten Lehrgang für die vorgesehenen Beschäftigten mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Ausbildung und Fortbildung werden nach der anerkannten bisherigen Qualifikation eingeordnet. Für einen möglichen Inhouse-Termin wird die gemeinsame Durchführung ausdrücklich abgestimmt; die Gebührenübernahme richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ein Kyllburger Betrieb möchte seine Angebote für eine Schulung vergleichen. Achten Sie auf die tatsächliche Durchführung, die jeweils beschrieben wird. Ein offener Lehrgang für einzelne Personen und ein eigener Inhouse-Tag beantworten unterschiedliche organisatorische Wünsche.
Bei unklaren Angaben fragen Sie nach Teilnehmerzahl, Ausbildungsbedarf oder vorgesehenem Ort. Zusätzliche Leistungen sollten so erläutert sein, dass ihr Umfang vor der Zusage verständlich ist. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt den Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und nötige Arbeitgeberunterlagen. Erst das konkrete, abgestimmte Angebot wird intern freigegeben und anschließend mit den bestätigten Unterrichtsdaten an die Beschäftigten weitergegeben.
Die DGUV Vorschrift 1 sieht die Dokumentation jeder geleisteten Ersten Hilfe vor. Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln. Berücksichtigen Sie beides bei der betrieblichen Aufbewahrung, auch wenn sich die Zuständigkeit oder die benannten Ersthelfenden verändern. Klären Sie intern, wer die Aufbewahrung organisiert und wie berechtigte Rückfragen bearbeitet werden. Die Verantwortung dafür wird im Unternehmen nachvollziehbar zugeordnet.
Die Schule benötigt Angaben zur beabsichtigten Durchführung.
Den anerkannten Qualifikationsstand der vorgesehenen Beschäftigten nennen.
Die tatsächlichen räumlichen Möglichkeiten am Standort besprechen.
Die Gruppe für Unterricht und praktische Übungen einplanen.
| Unterlage | Bezug im Unternehmen |
|---|---|
| Schulungsnachweis | Besuchten Lehrgang und persönliche Qualifikation einordnen |
| Betriebliche Benennung | Vorgesehene Ersthelfer-Aufgabe festhalten |
| Erste-Hilfe-Aufzeichnung | Tatsächlich geleistete Hilfe vertraulich dokumentieren |
Ein Schulungsbesuch und die Benennung für die Ersthelfer-Aufgabe im Unternehmen sind unterschiedliche Schritte. Die vorhandene geeignete Qualifikation wird für die betriebliche Planung berücksichtigt; der Arbeitgeber entscheidet über die vorgesehene Aufgabe. Eine besondere Form der Benennung ist nach den DGUV-Angaben nicht vorgeschrieben, die schriftliche Festlegung wird jedoch empfohlen. Eine solche betriebliche Zuordnung ergänzt den Schulungsnachweis und macht die beabsichtigte Aufgabe im Unternehmen nachvollziehbar.
Der nächste Lehrgang bietet erneut Gelegenheit, Wissen aufzugreifen und Fähigkeiten praktisch zu trainieren. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Beziehen Sie die Planung auf die tatsächlich absolvierten Schulungen der betreffenden Personen. Bei Fragen zum passenden nächsten Lehrgang wird deren anerkannte bisherige Qualifikation geklärt.
Ob der zuständige Träger die regulären Lehrgangsgebühren übernimmt, wird anhand seiner Bedingungen geklärt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das dafür vorgesehene Verfahren. Das Unternehmen berücksichtigt daneben eigene Aufwendungen, etwa Entgeltfortzahlung und erforderliche Fahrkosten. Diese bleiben nach den DGUV-Angaben beim Arbeitgeber und sollten beim Vergleich möglicher Durchführungen nicht hinter der Frage nach der Kursgebühr verschwinden.
Die berechtigten Teilnahmen mit BG oder Unfallkasse klären.
Arbeitsentgelt und gegebenenfalls erforderliche Wege berücksichtigen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Einheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen nach den DGUV-Angaben mindestens 45 Minuten Pause. Auch bei einem vereinbarten Inhouse-Termin werden die Beschäftigten nach den gesamten Veranstaltungszeiten eingeplant.
Die DGUV nennt dafür zwei wesentliche Bedingungen: Der Kurs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein. Prüfen Sie diese Voraussetzungen am tatsächlichen Nachweis, statt allein vom Anlass Führerschein auf die Eignung zu schließen.
Fragen Sie nach geeigneten offenen Lehrgängen für die betreffenden Beschäftigten. Eine betriebliche Ersthelferplanung setzt nicht voraus, dass für jede Teilnahme eine eigene Inhouse-Veranstaltung bestellt wird. Die tatsächlich angebotenen Möglichkeiten werden mit dem persönlichen Schulungsbedarf abgeglichen.