Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06279 Schraplau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,6 km vom Suchpunkt

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Schraplau · Sachsen-Anhalt
Die passende Schulung für Beschäftigte aus Schraplau wird nach ihren Voraussetzungen gewählt. Fortbildung frischt Kenntnisse und praktische Fähigkeiten auf; ihr Rahmen enthält verpflichtende und optionale Themen. Für eine interne Freigabe werden außerdem tatsächliche Leistungen und Gebührenbedingungen geprüft. Eine mögliche Gebührenübernahme erklärt nicht bereits alle Kosten des Unternehmens.

Ein Schraplauer Arbeitgeber erhält mehrere unterschiedliche Auskünfte zur geplanten Schulung. Fassen Sie die noch offenen Fragen in einer Rückmeldung an die Schule zusammen. Dabei sollten Teilnehmerzahl, Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und gewünschte Durchführung eindeutig beschrieben sein.
Bitten Sie um ein konkretes Angebot auf dieser Grundlage. Für einen Inhouse-Wunsch kommen Raum und tatsächliche Anschrift hinzu. Eine bestätigte Antwort lässt sich intern verlässlich weitergeben, während einzelne unverbindliche Auskünfte noch keine Buchung darstellen. Abrechnungsunterlagen für berechtigte betriebliche Kursgebühren und zusätzliche Leistungen werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor der Zusage geklärt.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse bestimmen die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Ein zusätzlich vereinbarter Leistungsumfang wird gesondert am Angebot geprüft. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Solche eigenen Aufwendungen gehören daher neben den Kursleistungen in die betriebliche Kostenplanung. Erfragen Sie unverständliche Positionen, bevor aus einer Gebührenberechtigung auf vollständige Kostenfreiheit der gesamten Vereinbarung geschlossen wird.
Aufgabe
Lehrgang auswählen
Aufgabe
Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen
Aufgabe
Finanziellen Auftrag einordnen
Die Ausbildungsstelle erläutert, welche Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme nach den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse erforderlich sind.
Die eigenen Trägervorgaben vor der Anmeldung klären.
Weitere Vereinbarungen im Angebot gesondert betrachten.
Der DGUV-Rahmen sieht verpflichtende und optionale Themen vor. Er gibt Orientierung für die Qualifizierung, bestätigt jedoch noch kein bestimmtes Programm einer Ausbildungsstelle. Die Beschäftigten sollen die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten können. Eine allgemeine Informationsrunde ersetzt nicht allein die reguläre Schulung. Wählen Sie einen passenden Lehrgang nach den tatsächlichen Voraussetzungen und nutzen Sie die praktischen Aufgaben zum Auffrischen und für Verständnisfragen.
Die DGUV beschreibt nach erfolgreichem Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Schulungsnachweis und betriebliche Funktion sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft braucht daneben Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und Abläufe für die Erste Hilfe.
Drei Grundlagen machen die Auswahl nachvollziehbar.
Geeignete Nachweise berücksichtigen.
Die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten.
Leistungen und Trägerbedingungen verstehen.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Unternehmen reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Lehrgang mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit für Zweifelsfälle. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche Voraussetzungen werden berücksichtigt. Ein Lehrgang wird nach dem persönlichen Bedarf ausgewählt; ein gleicher Zeitumfang allein beantwortet die Frage nach einer passenden Qualifizierung nicht für jede Person.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtliche Information ergänzt die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und bleibt eine zusätzliche Aufgabe des Betriebs.