Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95362 Kupferberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,5 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

Wenn ein Kupferberger Betrieb vorhandene Ausbildungsbelege prüft, ist der tatsächliche Qualifikationsstand der einzelnen Person entscheidend. Stellen Sie die Unterlagen für die Rückfrage an eine ermächtigte Ausbildungsstelle zusammen. Danach wird geklärt, welche Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehene Ersthelfer-Aufgabe benötigt wird.
Ein Kupferberger Betrieb hat ältere Nachweise vorliegen und ist unsicher, welcher Lehrgang jetzt angefragt werden soll. Übermitteln Sie der ermächtigten Schule die dafür relevanten Angaben und fragen Sie nach dem passenden Ausbildungsbedarf. Eine pauschale Zuordnung allein aus der internen Bezeichnung der Beschäftigten hilft bei dieser Frage wenig.
Wenn Ausbildung oder Fortbildung geklärt sind, lassen sich konkrete offene Plätze oder ein eigener Gruppentag suchen. Der Betrieb kann danach Freistellung und Anmeldung vorbereiten. Für eine Inhouse-Durchführung werden Raum und Standort separat abgestimmt; Abrechnungsunterlagen und zusätzliche Leistungen werden vor dem Auftrag erläutert.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Voraussetzungen zur Gebührenübernahme. Besprechen Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, welche Angaben dafür vom Unternehmen benötigt werden. Die direkte Abrechnung berechtigter regulärer Gebühren wird nach diesem Verfahren vorbereitet. Gewünschte zusätzliche Leistungen werden mit ihrem Umfang und ihrer gesonderten Vergütung ausdrücklich vereinbart.
Voraussetzungen und erforderliche Angaben beim Träger klären.
Reguläre Schulung und ausdrücklich bestellte zusätzliche Leistungen unterscheiden.
Nach der Schulung braucht die Belegschaft verständliche Informationen zur betrieblichen Ersten Hilfe. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt Hinweise unter anderem zu Notruf, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Ersthelfer-Personal; diese Angaben sind aktuell zu halten. Prüfen Sie daher, wo die vorgesehenen qualifizierten Personen im Unternehmen genannt werden und wie Änderungen weitergegeben werden. Der Unterrichtsabschluss ist ein wichtiger Teil der Vorbereitung, ersetzt aber nicht die laufende Organisation der Ersten Hilfe am eigenen Standort.
| Angabe | Für die Abstimmung |
|---|---|
| Qualifikationsbedarf | Passende Ausbildung oder Fortbildung benennen |
| Vorgesehene Personen | Die tatsächlich geplante Gruppe vorstellen |
| Betriebsstandort | Raum und Bedingungen der praktischen Übungen klären |
Ein älterer Beleg beantwortet die aktuelle Kursfrage nicht allein durch seinen Titel. Wichtig ist, welche anerkannte Qualifikation vorliegt und welche Fortbildung bisher erfolgt ist. Geben Sie diese Informationen an die Schule weiter, bevor Sie einen neuen Grundlehrgang bestellen. Die erstmalige betriebliche Benennung macht eine anerkannte Vorqualifikation nicht bedeutungslos. Für Personen mit medizinischer oder rettungsdienstlicher Ausbildung können eigene Voraussetzungen gelten, die bei der Einordnung berücksichtigt werden.
Planen Sie die Beschäftigten für die persönliche Teilnahme an Erklärungen und Übungen ein. Auch ein Lehrgang im eigenen Unternehmen bleibt Unterricht. Gewöhnliche Arbeitsaufgaben werden für diesen Zeitraum entsprechend organisiert, damit die vorgesehenen Personen die angeleiteten Aufgaben vollständig mitmachen können.
Die Ausbildungsstelle ordnet mit Ihnen die geplanten Teilnahmen ein.
Nach einer passenden öffentlichen Veranstaltung fragen.
Einen möglichen Inhouse-Lehrgang konkret abstimmen.
Die reguläre Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre berücksichtigen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten, deren einzelne Länge 45 Minuten beträgt. Die DGUV sieht außerdem mindestens 45 Minuten Pause vor. Verwenden Sie für Ihre Freistellungsplanung die vollständigen Veranstaltungszeiten und gegebenenfalls die Wege zu einem externen Kursort.
Die DGUV nennt dafür zwei Bedingungen: Der Kurs darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt worden sein. Prüfen Sie beides anhand der vorhandenen Schulungsangaben, bevor der Betrieb die Person entsprechend einplant.
Entgeltfortzahlung für die Teilnahme und Fahrkosten gehören zum Aufwand des Unternehmens. Die mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren durch den Unfallversicherungsträger deckt diese Arbeitgeberpositionen nicht ab. Berücksichtigen Sie sie deshalb neben der Schulungsbuchung in der internen Vorbereitung und Freigabe.