Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67823 Obermoschel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,6 km vom Suchpunkt

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Für Obermoscheler Unternehmen wird eine Schulung mit dem Betriebsgeschehen abgestimmt. Beschäftigte benötigen einen geeigneten Lehrgang und Zeit für dessen vollständigen Besuch. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle klärt Ausbildung, Fortbildung und mögliche Inhouse-Durchführung; die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation wird währenddessen vom Arbeitgeber weiter sichergestellt.
Ein Obermoscheler Betrieb möchte sicherstellen, dass ein angebotener Lehrgang zum Bedarf seiner Beschäftigten passt. Teilen Sie vorhandene Nachweise und offene Fragen mit, statt allein aus der Kursbezeichnung auf die richtige Teilnahme zu schließen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann Ausbildung oder Fortbildung konkret zuordnen.
Wenn die Zuordnung feststeht, werden passende offene Plätze oder eine eigene Gruppe angefragt. Für Inhouse-Unterricht muss die Schule auch Raum und tatsächlichen Standort kennen. Die bestätigte Anmeldung bildet die Grundlage für interne Freistellung. Arbeitgeberunterlagen, Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren und zusätzlich vereinbarte Leistungen werden vor der Buchung erläutert.
Klären Sie mit den Beschäftigten, in welcher Sprache sie fachlichen Erläuterungen und Übungsaufgaben folgen können. Ein Bedarf an fremdsprachigem Unterricht gehört in die Anfrage an die Ausbildungsstelle. Diese prüft eine geeignete Durchführung im Rahmen ihres genehmigten Leitfadens. Vereinbaren Sie einen solchen Lehrgang anhand der tatsächlichen Möglichkeit, damit die Gruppe nicht erst während des Unterrichts auf eine ungeklärte Verständigungsfrage trifft.
Folgende Angaben beschreiben den gewünschten Rahmen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung für die Personen benennen.
Tatsächlichen Unterrichtsort und Raum erläutern.
Gemeinsame Teilnahme und Möglichkeiten der Schule abstimmen.

Für betriebliche Ersthelfer gilt die Fortbildung in der Regel im Abstand von zwei Jahren. Halten Sie die absolvierten Lehrgänge der Personen nachvollziehbar fest. Die weitere Planung kann dann auf dem tatsächlichen Schulungsverlauf aufbauen und berücksichtigt anerkannte Vorqualifikationen.
Die anerkannte Ausbildung betrieblicher Ersthelfender erfolgt bei einer dafür ermächtigten Stelle. Die DGUV verweist für deren Adressen und Telefonnummern auf die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe. Nutzen Sie diese Orientierung bei der Suche nach einem geeigneten Kontakt. Fragen Sie dort nach dem benötigten Lehrgang und dessen tatsächlicher Durchführung. Kursanschrift, Gruppe und vollständige Zeiten werden für die konkrete Veranstaltung abgestimmt.
| Ansprechstelle | Vorbereitung |
|---|---|
| Beschäftigte | Verständigung und persönliche Voraussetzungen besprechen |
| Ausbildungsstelle | Geeigneten Lehrgang und Durchführung vereinbaren |
| BG oder Unfallkasse | Bedingungen der Gebührenübernahme einordnen |
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Bedingungen für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren. Die ermächtigte Schule erläutert das Abrechnungsverfahren. Fragen Sie nach dem erforderlichen Vorgehen für Ihre Teilnahmen und prüfen Sie zusätzlich, ob ein Angebot besondere Leistungen außerhalb des üblichen Schulungsumfangs enthält.
Voraussetzungen und benötigte Angaben beim Träger einordnen.
Ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen gesondert betrachten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Für die Freistellung der Beschäftigten werden die gesamten vereinbarten Veranstaltungszeiten berücksichtigt.
Ein Unternehmen kann für Beschäftigte passende offene Lehrgänge anfragen. Die Organisation wird nach dem tatsächlichen persönlichen Schulungsbedarf gewählt. Ein eigener Inhouse-Termin ist eine mögliche gemeinsame Durchführung, die mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich abgestimmt wird.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangen Präsenz mit praktischen Aufgaben. Ein ausschließliches Onlineangebot ersetzt diesen Lehrgang nicht. Wählen Sie eine geeignete Veranstaltung, an der die vorgesehenen Beschäftigten persönlich mitarbeiten können.
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