Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07768 Orlamünde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,0 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

Orlamünder Unternehmen planen Ausbildung und Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf ihrer Beschäftigten. Für eine mögliche Inhouse-Schulung wird die Durchführung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart. Der Lehrgang vermittelt Erste-Hilfe-Fähigkeiten; die betrieblichen Zuständigkeiten und Einrichtungen werden daneben vom Unternehmen organisiert.
Ein Orlamünder Betrieb möchte die Unterlagen für eine geplante betriebliche Anmeldung vorbereiten. Fragen Sie die ermächtigte Ausbildungsstelle, welche Angaben sie für den konkreten Lehrgang benötigt und wann diese vorliegen sollen. Verwenden Sie dafür die tatsächlich vorgesehenen Personen und den bestätigten Ausbildungsbedarf.
Die Schule erläutert auch den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen werden anhand des Angebots getrennt besprochen. Bei einem Inhouse-Termin sollten Unterrichtsstandort und Raum bereits abgestimmt sein. Wenn sich die Teilnehmerliste ändert, klären Sie die nötige Aktualisierung mit der Schule, bevor intern neue Daten weitergegeben werden.
Die reguläre Fortbildung sichert Kompetenzen aus der Grundausbildung und trainiert die Bewältigung von Notfallsituationen. Zu ihrem gemeinsamen Themenkern zählen unter anderem Eigenschutz, Notruf, der Umgang mit Verbandmaterial und Wiederbelebung. Auch das Dokumentieren betrieblicher Hilfeleistungen gehört dazu. Es geht somit nicht nur um bislang unbekannte Themen: Bereits gelernte Bereiche werden erneut praktisch aufgegriffen, damit die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten im Zusammenhang weiter festigen können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt das Verfahren für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Klären Sie die Voraussetzungen der vorgesehenen Teilnahmen vor der Beauftragung. Der reguläre Gebührenrahmen umfasst unter anderem übliche Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen. Wünscht das Unternehmen darüber hinaus besondere zusätzliche Leistungen, werden deren Umfang und eine etwaige gesonderte Vergütung ausdrücklich vereinbart.
Trägerbedingungen für den beabsichtigten regulären Lehrgang prüfen.
Gewünschte zusätzliche Leistungen gegenüber den üblichen Bestandteilen erkennen.
Eine eigene Inhouse-Gruppe ist nicht die einzige Form der Organisation. Unternehmen können Beschäftigte ebenso für geeignete offene Lehrgänge vorsehen. Die Wahl hängt von den tatsächlichen Angeboten und dem Schulungsbedarf ab. Prüfen Sie, welche Variante für die vorgesehenen Personen sinnvoll durchführbar ist, statt eine Durchführungsform pauschal vorauszusetzen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Aus einer Anfrage wird eine vereinbarte Veranstaltung.
Vorhandene anerkannte Qualifikation und passenden Lehrgang beschreiben.
Die tatsächliche Möglichkeit einer Veranstaltung am Standort klären.
Unterricht und Pausen mit der Einteilung der Beschäftigten verbinden.
Die Materialien, die eine Schule für praktische Übungen einsetzt, erfüllen einen anderen Zweck als die Erste-Hilfe-Ausstattung des Unternehmens. Letztere muss im Betrieb in ausreichender Menge vorhanden, zugänglich und vor schädigenden Einflüssen geschützt sein. Auch die erforderliche Ergänzung gehört zur betrieblichen Aufgabe. Ein abgeschlossener Lehrgang beantwortet deshalb nicht die Frage, ob die tatsächlichen Vorräte am Standort vollständig und verwendbar sind. Betrachten Sie Schulung und betriebliche Ausstattung jeweils in ihrem eigenen Zusammenhang.
| Bereich | Zu klärende Frage |
|---|---|
| Personen | Welche geeignete Ausbildung oder Fortbildung wird benötigt? |
| Veranstaltung | Wie kann der geplante persönliche Besuch durchgeführt werden? |
| Unternehmen | Welche Einrichtungen und Informationen stehen später am Arbeitsplatz bereit? |

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Für die weitere Organisation wird der tatsächlich besuchte Lehrgang der betreffenden Person berücksichtigt. Eine erstmalige betriebliche Benennung allein bedeutet dagegen nicht automatisch, dass ein neuer Grundkurs erforderlich ist.
Nein. Für reguläre Ausbildung und Fortbildung gelten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen nach den DGUV-Angaben hinzu. Eine vereinbarte Inhouse-Durchführung ändert diese Anforderungen an den Lehrgang nicht.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung erfordern Präsenz mit praktischen Übungen. Ein ausschließliches Onlineformat genügt dafür nicht. Die organisatorische Auswahl berücksichtigt deshalb eine Veranstaltung, an der die vorgesehenen Beschäftigten tatsächlich persönlich teilnehmen können.