Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95514 Neustadt am Kulm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,6 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

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28,1 km vom Suchpunkt

Ein Betrieb aus Neustadt am Kulm kann für eine vereinbarte Inhouse-Schulung Fragen aus dem bisherigen Lernen zusammentragen. Dabei geht es um Unterricht, nicht um die Weitergabe persönlicher Unfalldaten. Die Bescheinigung nennt die Lehrgangsart; die Dauer allein unterscheidet Ausbildung und Fortbildung nicht.
Ein Betrieb aus Neustadt am Kulm möchte bei einer Schulungsanfrage noch offene Fragen bündeln. Nennen Sie die Gruppe und ihren Ausbildungsbedarf und unterscheiden Sie gewünschte offene Plätze von einer eigenen Inhouse-Durchführung. Dadurch kann die Schule auf dieselbe konkrete Planung antworten.
Bei Unterricht im Unternehmen kommen Raum und tatsächlicher Standort hinzu. Bitten Sie um eine Bestätigung der angebotenen Durchführung, bevor die Freistellung verbindlich organisiert wird. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert betriebliche Anmeldeunterlagen und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Zusätzlich angebotene Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor einer Zusage verständlich sein.
Unterricht und Angaben auf dem zugehörigen Nachweis sinnvoll verbinden.
Einen noch unklaren Unterrichtsgegenstand aufgreifen.
Die Frage im vorgesehenen Lehrgang besprechen.
Die auf dem Nachweis ausdrücklich bezeichnete Schulungsart lesen.
Wer bereits geschult ist, erinnert sich vielleicht an ein Thema, das damals schwerfiel. Für die Fortbildung kann eine kurze persönliche Frage dazu hilfreich sein. Beschreiben Sie den Lerngegenstand, ohne einen kompletten früheren Kursablauf nacherzählen zu müssen. Die Lehrkraft ordnet Fragen in die vorgesehene Schulung ein. Ein bestimmtes zusätzliches Spezialtraining sollte aus einer solchen Rückmeldung nicht automatisch als vereinbart betrachtet werden.
Die Übernahme betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Aus dem Wunsch nach Unterricht im Unternehmen allein folgt noch keine Zusage für sämtliche gewünschten Leistungen.
Die Voraussetzungen der vorgesehenen Teilnahmen klären.
Zusätzliche Wünsche von der regulären Schulung unterscheiden.
| Gegenstand | Einordnung |
|---|---|
| Verständnis eines Lernthemas | Mit der Lehrkraft im Unterricht besprechen |
| Bezeichneter Lehrgang | Die Art auf dem Beleg neben der Unterrichtszahl lesen |
| Gewünschtes Spezialtraining | Einen zusätzlichen Umfang ausdrücklich abstimmen |
Auch bei einem vereinbarten Termin im eigenen Haus braucht die Gruppe Raum für angeleitete Aufgaben. Der Arbeitsplatz wird dafür zum Lernort. Die praktische Auseinandersetzung steht im Mittelpunkt, statt die Veranstaltung als bloße Weitergabe einer Unterlage zu behandeln.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Teilnahmebescheinigung bezeichnet die Lehrgangsart und nennt die Dauer in Unterrichtseinheiten. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen beide neun Einheiten. Die gleiche Zahl unterscheidet diese beiden Lehrgangsarten daher nicht. Lesen Sie auf dem erhaltenen Beleg die tatsächlich bezeichnete Art der Schulung mit. Bei mehreren vorhandenen Bescheinigungen können Sie diese Angabe jeweils am einzelnen Dokument ansehen, ohne den Typ allein aus der Unterrichtszahl abzuleiten.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet. Die reguläre Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten, ergänzt um Pausen.
Ein eigener Firmentermin ist eine mögliche Organisationsform, keine automatische Voraussetzung jeder betrieblichen Teilnahme. Für eine einzelne Person kann auch ein geeigneter offener Lehrgang passen. Entscheidend bleiben die benötigte Schulungsart und eine tatsächlich vereinbarte Teilnahme.
Die DGUV nennt für alle Betriebsangehörigen eine regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung. Sie behandelt die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb. Diese Aufgabe ist von der besonderen Aus- und Fortbildung der als Ersthelfer eingesetzten Personen zu unterscheiden.
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