Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01825 Liebstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,8 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

Ein Liebstädter Betrieb braucht ausreichend verfügbare Ersthelfer. Die einschlägige Mindestzahl bezieht sich auf anwesende Versicherte. Eine Kursgruppe allein beantwortet diese Bedarfsfrage nicht. Daneben wird der persönliche Qualifikationsstand geprüft. Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme gehört die Benennung durch den Unternehmer zur Zuordnung der Funktion im Betrieb.
Ein Liebstädter Unternehmen möchte einen angebotenen Veranstaltungsraum mit dem Anbieter abstimmen. Fragen Sie nach den Bedingungen für die geplante Gruppe, statt allein von der üblichen Nutzung als Besprechungsraum auszugehen. Die Schule kann erläutern, was für Unterricht und praktische Übungen benötigt wird.
Halten Sie die besprochene Raumlösung zusammen mit dem bestätigten Inhouse-Termin fest. Der tatsächliche Standort und der Zugang müssen für den Anbieter eindeutig sein. Beschäftigte erhalten dieselben Angaben. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Bedarf der Gruppe vereinbart; zusätzliche Leistungen sowie betriebliche Anmelde- und Abrechnungsunterlagen werden vor dem Auftrag geklärt.
Eine erfolgreiche Schulung belegt Qualifizierung. Nach DGUV-Hinweisen benennt der Unternehmer die Person anschließend als Ersthelfer. Diese Funktion und die Informationen zum Arbeitsplatz werden innerhalb des Betriebs vermittelt. Die Belegschaft braucht Kenntnis der zuständigen Personen und örtlichen Einrichtungen. Ein Lehrgang ist damit Teil der Vorbereitung, erledigt aber nicht von selbst die betriebliche Zuordnung und Kommunikation. Die Schritte werden nachvollziehbar miteinander verbunden, bevor die Aufgabe im Unternehmen eingeordnet ist.
Drei Fragen geben der Auswahl eine Grundlage.
Die einschlägige Mindestzahl prüfen.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Die Funktion nach dem Lehrgang klären.
Die DGUV verweist für betriebliche Ausbildung und Fortbildung auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Der Eintrag bestätigt noch keine Terminverfügbarkeit. Der konkrete passende Lehrgang wird tatsächlich angefragt und vereinbart.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Mindestzahl und Anwesenheit | Welche Verfügbarkeit wird benötigt? |
| Persönliche Voraussetzungen | Welcher Lehrgang passt? |
| Benennung | Wer übernimmt die betriebliche Funktion? |
Die DGUV nennt für gewöhnliche Betriebe mit zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Oberhalb von zwanzig gelten fünf Prozent für Verwaltung und Handel, zehn Prozent für sonstige Betriebe. Besondere Einrichtungen haben eigene Regeln. Prüfen Sie den zutreffenden Rahmen, bevor allein aus einer verfügbaren Gruppe Kursplätze abgeleitet werden. Geeignete vorhandene Qualifikationen und die tatsächlich erforderliche Verfügbarkeit gehören gemeinsam zur betrieblichen Bedarfsermittlung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den notwendigen Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme bei Ihrer BG oder Unfallkasse.
Die Vorgaben des eigenen Trägers beachten.
Zusätzlich Vereinbartes getrennt lesen.
Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; Zweifelsfälle werden nach dem tatsächlichen Bedarf eingeordnet.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse verringert diesen Rahmen nicht; die Beschäftigten brauchen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten zu können.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt von den Bedingungen Ihres zuständigen Trägers ab. Zusätzliche Leistungen werden gesondert beurteilt. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber und gehören ebenfalls zu dessen eigener Kostenplanung.