Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17440 Lassan sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,6 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

31,4 km vom Suchpunkt

50,7 km vom Suchpunkt

52,6 km vom Suchpunkt

Ein Unternehmen in Lassan kann offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung für seine Beschäftigten prüfen. Die Entscheidung richtet sich nach dem passenden Ausbildungsbedarf und einer möglichen Durchführung. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle klärt mit Ihnen die Veranstaltung; die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert das Verfahren zur Gebührenübernahme.
Ein Lassaner Betrieb muss bei der Auswahl eines Unterrichtsorts besondere Anforderungen an die Zugänglichkeit berücksichtigen. Fragen Sie die Schule nach den tatsächlichen Bedingungen des angebotenen Kursraums, bevor die Teilnahme fest gebucht wird. Beschreiben Sie die organisatorischen Anforderungen so konkret, dass der Anbieter dazu Auskunft geben kann.
Das gilt für offene Lehrgänge ebenso wie für einen vorgeschlagenen Inhouse-Raum. Eine allgemeine Aussage über die Schule ersetzt noch keine Information zum tatsächlichen Veranstaltungsort. Wenn die Bedingungen geklärt sind, werden Platz und Termin bestätigt. Anschrift und vereinbarte Hinweise gehen anschließend an die betroffenen Beschäftigten.
Beschäftigte bringen unterschiedliche Vorerfahrungen in eine Fortbildung mit. Ermutigen Sie die vorgesehenen Personen, fachliche Fragen aus ihrer bisherigen Ersthelfer-Tätigkeit in den Unterricht mitzunehmen. Die Lehrkraft kann sie im Rahmen der vorgesehenen Lernziele aufgreifen. Dabei geht es um das Weiterentwickeln der Handlungskompetenz mit angeleiteten Übungen. Eine organisatorische Frage zu Zuständigkeiten im eigenen Unternehmen wird dagegen dort geklärt und nicht durch den allgemeinen Lehrgang für alle Teilnehmenden entschieden.
Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie nach dem Lehrgang den Schulungsverlauf der vorgesehenen Ersthelfer nachvollziehbar fest, damit die weitere Planung nicht nur von einer persönlichen Erinnerung abhängt. Bei Unsicherheit über die geeignete nächste Veranstaltung wird die anerkannte bisherige Qualifikation mit der Ausbildungsstelle eingeordnet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die regulären Lehrgangsgebühren wird das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers verwendet. Erfragen Sie, welche Angaben für die vorgesehenen Personen erforderlich sind, und stimmen Sie diese mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Eine gewünschte zusätzliche Leistung wird ausdrücklich besprochen; aus der Möglichkeit direkter BG-Abrechnung folgt keine pauschale Zusage, dass jede vereinbarte Inhouse-Leistung kostenfrei ist.
Die verlangten Informationen zur berechtigten Teilnahme für den Träger bereitstellen.
Reguläre Schulung und ausdrücklich zusätzlich gewünschte Leistungen unterscheiden.
Diese organisatorischen Vorteile hängen von der vereinbarten Durchführung ab.
Die Gruppe erhält dieselben Informationen zum geplanten Besuch.
Die Teilnahme wird mit den betrieblichen Aufgaben zusammen geplant.
Beschäftigte können eigene fachliche Fragen in den Lehrgang mitbringen.
Zur betrieblichen Vorbereitung gehört eine aktuelle schriftliche Information über die Erste Hilfe. Nach der DGUV-Vorschrift 1 nennt der Arbeitgeber darin unter anderem Notruf, Einrichtungen, Ersthelfer sowie zu erreichende Ärzte und Krankenhäuser. Diese Angaben werden aktuell gehalten. Nutzen Sie den Schulungsanlass, um die betrieblichen Informationen zu prüfen. Sie sollen die tatsächlichen Ansprechpartner und Einrichtungen abbilden, auch wenn sich die Besetzung verändert.
| Ausgangspunkt | Nächster Planungsschritt |
|---|---|
| Erstmaliger Schulungsbedarf | Geeignete Ausbildung anhand der vorhandenen Qualifikation klären |
| Bisherige Ersthelfer-Tätigkeit | Passende Fortbildung und Schulungsverlauf berücksichtigen |
| Gemeinsame Gruppe am Standort | Mögliche Inhouse-Durchführung mit der Schule besprechen |
Nein. Einzelne Beschäftigte können auch für einen passenden offenen Lehrgang vorgesehen werden. Vergleichen Sie die tatsächlichen Möglichkeiten der Ausbildungsstellen mit dem Bedarf Ihres Unternehmens. Eine gemeinsame Veranstaltung am Standort ist eine Option, deren Durchführung ausdrücklich abgestimmt wird.
Nach den DGUV-Vorgaben gehört die praktische Durchführung in Präsenz zur regulären betrieblichen Ausbildung und Fortbildung. Ein reines Onlineformat ersetzt diesen Lehrgang nicht. Berücksichtigen Sie deshalb bei der Einteilung der Beschäftigten deren tatsächlichen persönlichen Besuch der Veranstaltung.
Für die reguläre Fortbildung sind neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommen nach den DGUV-Angaben mindestens 45 Minuten Pause. Die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten bilden deshalb die Grundlage für die betriebliche Zeitplanung.