Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56346 Sankt Goarshausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

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23,6 km vom Suchpunkt

Bei einer Änderung der Buchung müssen die tatsächlichen Personen und ihr Qualifikationsbedarf weiterhin berücksichtigt werden. Geeignete anerkannte Vorbildung kann vorliegen; eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch Grundausbildung. Stimmen Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle die passende Schulung ab. Für den Betrieb aus Sankt Goarshausen zählt die konkret bestätigte Vereinbarung als Grundlage der weiteren Organisation.
Ein Unternehmen aus Sankt Goarshausen möchte einen bestätigten Termin verschieben. Fragen Sie früh bei der Schule nach den Bedingungen der konkreten Buchung und möglichen neuen Tagen. Ein bloßer Terminwunsch sollte intern noch nicht als neue feste Vereinbarung behandelt werden.
Klären Sie zugleich, ob Teilnehmergruppe und Ausbildungsbedarf unverändert bleiben. Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und tatsächliche Anschrift zum neuen Tag erneut abgeglichen. Halten Sie die bestätigte Änderung bei den Buchungsangaben fest. Die Beschäftigten erhalten danach denselben verbindlichen Stand, damit Freistellung und Anfahrt nicht weiter auf einer überholten Einladung beruhen.
Die Beschäftigten erhalten die tatsächlich bestätigten Angaben.
Bei Änderungen auch den Qualifikationsbedarf erneut zuordnen.
Den bestätigten Stand der Durchführung festhalten.
Überholte Einladungsangaben intern korrigieren.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt im vorgesehenen Verfahren Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich Teilnehmende. Daneben kann die Ausbildungsstelle eigene Rücktrittsbedingungen festlegen. Prüfen Sie diese vor der verbindlichen Anmeldung und bei einer späteren Änderung der Buchung. Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren bedeutet keine allgemeine Zusage kostenfreier Absage oder Verschiebung. Ein bestimmter Ausfallpreis lässt sich daraus ebenfalls nicht ableiten; die konkrete Vereinbarung ist gesondert zu betrachten.
Geeignete Personen können nach den DGUV-Hinweisen mit Aufgaben der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation betraut werden. Empfohlen wird eine schriftliche Festlegung dieser Aufgaben und der benötigten Befugnisse. Beschreiben Sie deshalb, was übernommen wird und welche Entscheidungsmöglichkeiten dafür erforderlich sind. Eine Kursbuchung allein regelt diese Aufgabenübertragung nicht. Die Zuständigkeiten sollten auch bei personellen Änderungen nachvollziehbar bleiben, damit Rückfragen zur Organisation im Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können.
Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit eigenen Übungen nicht.
Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung nach den erforderlichen Arbeitgeberunterlagen und einer gegebenenfalls vorher nötigen Genehmigung nach dem zuständigen Verfahren.
Zuständigkeit und Voraussetzungen der tatsächlichen Teilnahme feststellen.
Verlangte Unternehmens- und Personendaten vollständig bereitstellen.
Klärung
Tatsächlich vorgesehene Personen und Lehrgang
Klärung
Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle
Klärung
Aktuelle Zuständigkeiten und Informationen
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung als Möglichkeit; die tatsächlichen Voraussetzungen bestimmen die passende Auswahl.
Die DGUV nennt eine ausdrücklich gewünschte Gruppe unter zwölf als mögliche Abweichung vom Standard. Entstehen tatsächliche Mehrkosten, kann eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erforderlich sein. Daraus folgen keine zwingende Mindestteilnehmerzahl jedes Angebots und kein bestimmter Preis einer Schule.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber diese Aufwendungen. Sie werden von berechtigten Lehrgangsgebühren unterschieden. Eine direkte Abrechnung der Schulungsgebühr über die ermächtigte Ausbildungsstelle bedeutet deshalb keine Übernahme sämtlicher eigenen betrieblichen Aufwendungen durch den zuständigen Unfallversicherungsträger.
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