Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18461 Franzburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,7 km vom Suchpunkt

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Franzburg · Mecklenburg-Vorpommern
Für ein Franzburger Unternehmen gehören geeignete Ersthelferschulung und Information der gesamten Belegschaft zur Vorbereitung. Die Ausbildung behandelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Der Arbeitsplatz braucht zusätzlich eigene Informationen über Einrichtungen, Zuständigkeiten und Verhalten. Der passende Lehrgang richtet sich nach dem vorhandenen Qualifikationsstand der vorgesehenen Beschäftigten.

Ein Franzburger Arbeitgeber möchte zusätzlich zu einer bestehenden Buchung weitere Beschäftigte anmelden. Fragen Sie die Schule nach tatsächlichen freien Plätzen, bevor die interne Teilnehmerliste erweitert wird. Die Bestätigung für eine bisherige Gruppe sagt noch nichts über zusätzliche Verfügbarkeit aus.
Nennen Sie den Ausbildungsbedarf der neuen Personen und lassen Sie deren Anmeldung gesondert bestätigen. Bei einer Inhouse-Gruppe wird geprüft, ob die Änderung zur vereinbarten Durchführung passt. Benötigte Arbeitgeberangaben können anschließend ergänzt werden. Erst dann erhalten die zusätzlichen Teilnehmenden die konkreten Daten und Hinweise, auf deren Grundlage ihre Freistellung organisiert wird.
Bezug
Persönliche Voraussetzungen
Bezug
Allgemeine Qualifikation
Bezug
Tatsächlicher Arbeitsplatz
Eigenschutz, Notruf und Betreuung betroffener Menschen gehören zum allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen. Diese Themen zeigen verschiedene Aufgaben des Helfens. Die Beschäftigten können im geeigneten Unterricht Fragen stellen und die vorgesehenen praktischen Aufgaben bearbeiten. Eine Übersicht über Themen bestätigt noch kein bestimmtes Programm eines Anbieters. Für den Lernauftrag ist die tatsächliche geeignete Veranstaltung maßgeblich; reine Information über Erste Hilfe ersetzt nicht schon die reguläre praktische Qualifizierung.
Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Der Nachweis über eine Schulung und die betriebliche Funktion sind verschiedene Schritte. Die Beschäftigten sollten die zuständigen Personen kennen.
Nach DGUV-Hinweisen werden alle Betriebsangehörigen regelmäßig, mindestens jährlich, über Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Wer ist zuständig, wie wird der Notruf abgesetzt und wo befindet sich Material? Diese Fragen betreffen den tatsächlichen Betrieb. Die Lehrgangsteilnahme einzelner Ersthelfer beantwortet sie nicht für alle anderen Beschäftigten. Die örtliche Information ergänzt deshalb die Qualifizierung und bleibt eine eigene betriebliche Organisationsaufgabe.
Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers benötigt werden.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse prüfen.
Zusätzliche Leistungen getrennt betrachten.
Drei Aspekte werden vor dem Einsatz berücksichtigt.
Geeignete vorhandene Nachweise einordnen.
Die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten.
Örtliche Informationen verständlich vermitteln.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete frühere Schulungen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; für Zweifelsfälle nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Regulär sind neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Unternehmen verringert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen den vollständigen vereinbarten Lehrgang mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Arbeit an den praktischen Aufgaben.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie neben dem tatsächlichen Leistungsumfang und den Bedingungen Ihres zuständigen Trägers bei der finanziellen Vorbereitung der Schulung.