Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97239 Aub sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,2 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

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24,8 km vom Suchpunkt

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Aub · Bayern
Beschäftigte aus verschiedenen Arbeitsbereichen können unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Berücksichtigen Sie geeignete anerkannte Vorqualifikationen; eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten, Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Stimmen Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab, welche Schulung die konkreten Personen aus Aub benötigen.

Ein Auber Betrieb möchte Schulungen für Beschäftigte aus verschiedenen Arbeitsbereichen organisieren. Erfragen Sie zunächst intern den jeweiligen Bedarf und sammeln Sie vorhandene Nachweise. Mit diesen Angaben kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle beurteilen, welche Ausbildung oder Fortbildung angefragt werden sollte.
Die spätere Aufteilung in offene Plätze oder eine eigene Gruppe folgt dieser Klärung. Ein Inhouse-Wunsch enthält zusätzlich Raum und Betriebsanschrift. Lassen Sie die tatsächliche Durchführung bestätigen und halten Sie die Zuordnung der Personen fest. Arbeitgeberunterlagen und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden vor der Buchung besprochen, ebenso zusätzlich angebotene Leistungen.
Zu den Lernzielen der regulären Ausbildung gehören unter anderem Eigenschutz, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung betroffener Personen. Auch Verbandmaterial wird praktisch verwendet. Die Schulung besteht daher nicht allein im Lesen von Unterlagen. Die Beschäftigten nehmen an den vorgesehenen Übungen teil und können Fragen zu ungewohnten Abläufen an die Lehrkraft richten. Eine reine Online-Schulung ersetzt die reguläre betriebliche Präsenzveranstaltung mit praktischen Aufgaben nicht.

Der reguläre betriebliche Lehrgang ermöglicht das Üben mit der Lehrkraft.
Zweck
Qualifikationsstand feststellen
Zweck
Fortbildungsbedarf konkretisieren
Zweck
Passende tatsächliche Teilnahme festhalten
Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung nach dem zuständigen Verfahren, den benötigten Arbeitgeberangaben und einer gegebenenfalls erforderlichen vorherigen Genehmigung.
Die konkrete Teilnahme nach den Trägervoraussetzungen prüfen.
Arbeitsentgelt und Reisekosten beim Arbeitgeber berücksichtigen.
Die Rückfrage bezieht sich auf die tatsächlichen Personen.
Vorhandene Qualifikationen bereitstellen.
Konkrete Unsicherheiten aus der Ersthelferaufgabe benennen.
Die vereinbarten Personen dem passenden Lehrgang zuordnen.
Die Fortbildung greift Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erneut auf. Neben verpflichtenden Inhalten können im vorgesehenen Rahmen Bedürfnisse der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Sammeln Sie konkrete Fragen aus der bisherigen Ersthelferaufgabe und teilen Sie diese der Ausbildungsstelle mit. Die Abstimmung betrifft den vereinbarten regulären Lehrgang. Sie bestätigt nicht automatisch eine besondere Zusatzqualifikation für jede weitere Anforderung. Ein zusätzlich verlangter Nachweis muss mit seinen konkreten Vorgaben gesondert betrachtet werden.

Die DGUV bezieht sie auf anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen; bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, sonst zehn Prozent. Besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Das ist keine Lehrgangsgruppengröße.
Geeignete anerkannte Qualifikationen können für die Aufgabe berücksichtigt werden. Eine neue Benennung verlangt daher nicht automatisch Grundausbildung. Für Zweifelsfälle nennt die DGUV zudem die Möglichkeit einer Ausbildung anstelle der Fortbildung; der tatsächliche Bedarf bestimmt die passende Auswahl.
Dafür nennt die DGUV eine Schulung bei einer ermächtigten Stelle und einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Kurs als Voraussetzungen. Prüfen Sie den tatsächlichen Nachweis. Diese Bedingungen betreffen die betriebliche Verwendung und setzen keine allgemeine private Zweijahresablauffrist für Führerscheinnachweise.