Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07958 Hohenleuben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Hohenleuben · Thüringen
Ein Hohenleubener Unternehmen wählt Lehrgänge nach den tatsächlichen Voraussetzungen seiner Beschäftigten. Die Fortbildung dient dem Auffrischen von Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten. Ihr Rahmen enthält verpflichtende und optionale Themen. Nach erfolgreicher Schulung gehört außerdem die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer zur Organisation der betrieblichen Funktion.

Ein Hohenleubener Betrieb möchte vermeiden, dass eine Anfrage gleichzeitig über mehrere Personen läuft. Legen Sie intern fest, wer die Abstimmung mit der Schule übernimmt. Diese Person sammelt die Angaben zur Gruppe und führt bestätigte Termine sowie offene Rückfragen zusammen.
Bei einem eigenen Inhouse-Kurs werden Raum und Zugang über denselben Kontakt abgestimmt. So erhält die Ausbildungsstelle keine widersprüchlichen Angaben aus verschiedenen Abteilungen. Die Beschäftigten werden nach der Bestätigung einheitlich informiert. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf; Arbeitgeberunterlagen und Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden mit der ermächtigten Schule geklärt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie die benötigten Unternehmensangaben mit der Ausbildungsstelle nach den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse vor der Anmeldung.
Die Vorgaben des eigenen Trägers prüfen.
Zusätzlich Vereinbartes im Angebot getrennt beurteilen.
Drei Grundlagen bleiben bei der Auswahl sichtbar.
Geeignete Qualifikationen berücksichtigen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Die Funktion im Unternehmen klären.
Aufgabe
Passenden Lehrgang auswählen
Aufgabe
Kenntnisse und praktische Fähigkeiten auffrischen
Aufgabe
Ersthelferfunktion im Betrieb zuweisen
Die DGUV beschreibt nach dem erfolgreichen Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Eine Schulungsbescheinigung und die betriebliche Funktion erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben. Hinzu kommt die Information der Belegschaft: Sie muss die örtlichen Erste-Hilfe-Einrichtungen und Abläufe kennen. Regelmäßige Unterweisung vermittelt diesen Arbeitsplatzbezug. Eine Schulung qualifiziert die einzelne Person, während Zuständigkeiten und örtliche Organisation im Unternehmen verständlich zugeordnet werden.
Der DGUV-Rahmen beschreibt verpflichtende und optionale Themen für die Fortbildung. Er zeigt den Lernauftrag, bestätigt jedoch noch kein bestimmtes Veranstaltungsprogramm einer Schule. Beschäftigte sollen die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten und Fragen aus ihrem Verständnis stellen können. Ein bloßer allgemeiner Vortrag oder das gemeinsame Ansehen von Informationen ersetzt deshalb nicht schon den regulären Lehrgang. Der tatsächliche passende Unterricht wird für die vorgesehenen Personen vereinbart.
In der Regel ist für betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Auswahl; eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Unternehmen reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum, um die praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten zu können.
Die DGUV nennt mindestens jährliche regelmäßige Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtliche Informationsaufgabe wird nicht allein durch die Qualifizierung einzelner Ersthelfer erledigt und bleibt zusätzlich zu berücksichtigen.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Berücksichtigen Sie sie neben den konkret vereinbarten Leistungen und den Trägerbedingungen in der internen Kostenplanung für die Schulung.
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