Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95691 Hohenberg a.d.Eger sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,6 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

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Hohenberg a.d.Eger · Bayern
Bei einer betrieblichen Anfrage für Hohenberg an der Eger unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung nach dem Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten. Eine Fortbildung wird nicht in einen Ausbildungslehrgang integriert. Ein möglicher Inhouse-Besuch wird deshalb für einen passenden Lehrgang mit der ermächtigten Schule organisiert.

Für eine betriebliche Teilnahme aus Hohenberg ist noch unklar, welche Angaben zur Kostenübernahme gebraucht werden. Stellen Sie diese Frage der ermächtigten Ausbildungsstelle mit dem konkreten Lehrgang und der vorgesehenen Gruppe. So kann sie erläutern, welche Arbeitgeberunterlagen für eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren erforderlich sind.
Trennen Sie bei Rückfragen die eigentliche Kursgebühr von zusätzlich angefragten Leistungen. Ein Inhouse-Wunsch sollte mit Standort und Raum beschrieben sein. Lassen Sie offene Punkte vor dem Auftrag beantworten und halten Sie die vereinbarte Durchführung fest. Die interne Buchungsfreigabe kann sich dann auf dasselbe Angebot beziehen.
Die reguläre Kursgebühr kann bei berechtigter Teilnahme vom zuständigen Träger übernommen werden. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber.
Die Berechtigung nach dem Verfahren des zuständigen Trägers klären.
Freistellung und gegebenenfalls Fahrtkosten intern einplanen.
Eine gemeinsame Liste interessierter Beschäftigter kann Personen mit unterschiedlichen Voraussetzungen enthalten. Daraus entsteht nicht automatisch ein gemeinsamer Lehrgang: Die Fortbildung darf nicht in eine Ausbildung integriert werden. Benennen Sie der Ausbildungsstelle deshalb, welcher Bedarf bei den vorgesehenen Personen besteht. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind dabei zu berücksichtigen; allein eine neue betriebliche Aufgabe verlangt nicht in jedem Fall eine erneute Grundausbildung.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden in Präsenz durchgeführt. Ein reiner Onlinekurs ersetzt diese Lehrgänge mit persönlicher praktischer Mitarbeit nicht.
| Thema | Ansprechstelle |
|---|---|
| Bisherige Qualifizierung | Beschäftigte und Ausbildungsstelle |
| Interne Erreichbarkeit | Benannte Kontaktperson im Betrieb |
| Gebührenberechtigung | Zuständige BG oder Unfallkasse |
Bei einem vereinbarten Unterricht im eigenen Betrieb hilft eine benannte Kontaktperson. Sie kann eine Rückfrage der Schule zum Zugang aufgreifen und den Beschäftigten sagen, an wen sie sich bei organisatorischen Unklarheiten wenden. Dafür ist keine zusätzliche fachliche Rolle als Lehrkraft gemeint. Es geht um eine verlässliche Verbindung zwischen der vereinbarten Veranstaltung und den internen Abläufen vor Ort.
Die fachliche Schulung bleibt Aufgabe der Ausbildungsstelle.
Den vereinbarten Unterrichtsraum auffindbar machen.
Interne Rückfragen zur Organisation bündeln.
Änderungen rechtzeitig an die Schule weitergeben.

Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Einheiten à 45 Minuten Unterricht. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für die betriebliche Freistellung ist daher der vollständige vereinbarte Veranstaltungszeitraum maßgeblich, nicht lediglich die reine Unterrichtsdauer.
Die Grenze liegt bei 20 Teilnehmenden und darf auch beim Einsatz einer Hilfskraft nicht überschritten werden. Stimmen Sie die tatsächlich mögliche Gruppengröße mit der Ausbildungsstelle ab. Die Höchstgrenze ist keine Zusage, dass jede Veranstaltung mit genau dieser Personenzahl stattfindet.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Berücksichtigen Sie dafür die persönlichen Schulungsverläufe. Diese betriebliche Fortbildungsplanung ist eine andere Frage als die Verwendung einer Bescheinigung für einen Fahrerlaubnisantrag.
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