Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66500 Hornbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,3 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

Eine betriebliche Schulung für Beschäftigte aus Hornbach beginnt mit der Frage, welche Qualifizierung die einzelnen Personen benötigen. Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann die gemeinsame Teilnahme erleichtern. Ausbildung und Fortbildung bleiben dabei unterschiedliche Lehrgangsarten; praktische Übungen gehören zum regulären Unterricht ebenso wie die theoretischen Grundlagen.
Vor der Freigabe einer Schulung aus Hornbach sollte klar sein, wer den Auftrag intern bestätigen darf. Leiten Sie das konkrete Angebot mit den noch offenen Fragen an diese Stelle weiter. Eine unverbindliche Terminauskunft und eine bereits bestätigte Buchung sollten in der internen Kommunikation nicht gleich behandelt werden.
Die Schule benötigt eine eindeutige Rückmeldung zur angebotenen Durchführung. Für Inhouse-Unterricht gehören die abgestimmte Gruppe und der Raum dazu. Lassen Sie zusätzliche Leistungen erklären, wenn ihr Umfang unklar bleibt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberunterlagen und Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Danach können Einladung und Freistellung auf der tatsächlichen Vereinbarung beruhen.
Die betriebliche Erste-Hilfe-Schulung verlangt Präsenz und Gelegenheit zu praktischen Übungen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine Schulung von Beschäftigten aus Hornbach klären Unternehmen und Ausbildungsstelle die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ersetzt diese Klärung nicht.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse berücksichtigen.
Reguläre Lehrgangsgebühren und vereinbarte zusätzliche Leistungen unterscheiden.
Für eine vereinbarte Schulung im Betrieb ist die Anwesenheit der Gruppe mehr als ein organisatorischer Vorteil. Die Teilnehmenden sollen selbst praktisch üben können. Ein reiner Vortrag oder das gemeinsame Anschauen eines Onlinekurses erfüllt den regulären DGUV-Unterrichtsrahmen nicht. Bei der Planung eines Inhouse-Lehrgangs für Hornbach ist deshalb Raum für diese Lernarbeit wichtig. Betriebliche Beispiele können die Verständigung unterstützen, ersetzen aber weder die benötigte Lehrgangsart noch deren vorgesehene Inhalte.
Vorbildung, Lehrgangsart und gemeinsame Teilnahme gehören zur Vorbereitung.
Den tatsächlich benötigten Einstieg klären.
Vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen.
Eine geeignete gemeinsame Durchführung vereinbaren.
Wofür die Antwort gebraucht wird
Den Schulungsbedarf zutreffend bestimmen
Wofür die Antwort gebraucht wird
Ausbildung und Fortbildung zuordnen
Wofür die Antwort gebraucht wird
Die vereinbarte Durchführung vorbereiten
Wer im Unternehmen neu eine Ersthelferaufgabe übernimmt, benötigt nicht allein wegen dieses Wechsels nochmals die Grundausbildung. Bereits vorhandene geeignete Qualifikationen können für den Einsatz bedeutsam sein. Halten Sie deshalb fest, welche Ausbildung tatsächlich vorliegt, bevor Sie Beschäftigte einem Lehrgang zuordnen. Die DGUV unterscheidet dabei auch anerkannte Vorqualifikationen aus dem Gesundheits- und Rettungswesen. Die regelmäßige Fortbildung und die betriebliche Entscheidung über den Einsatz bleiben gesondert zu berücksichtigen.

Die DGUV sieht getrennte Lehrgangsarten vor; eine Fortbildung wird nicht in eine Grundausbildung integriert. Eine gemeinsame Terminplanung für den Betrieb ändert diese Unterscheidung nicht. Entscheidend ist die tatsächlich benötigte Schulung der jeweiligen Person.
Für betriebliche Ersthelfer nennt die DGUV in der Regel einen Abstand von zwei Jahren. Damit werden Kenntnisse und praktische Fähigkeiten aufgefrischt. Diese betriebliche Regel ist nicht mit der Gültigkeit des geeigneten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag gleichzusetzen.
Aus der Durchführung im Betrieb folgt keine pauschale Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sowie Arbeitsentgelt und Fahrtkosten sind davon zu unterscheiden und vorab passend einzuordnen.