Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07349 Lehesten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,3 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

27,6 km vom Suchpunkt

28,1 km vom Suchpunkt

Wenn andere Personen für eine Gruppe vorgesehen werden, zählt deren tatsächlicher Qualifikationsstand. Geeignete anerkannte Vorbildung kann berücksichtigt werden; eine neue Ersthelferaufgabe bedeutet nicht automatisch Grundausbildung. Stimmen Sie den benötigten Lehrgang mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Eine Änderung der Teilnehmerliste und die passende Qualifizierung müssen sich auf dieselben tatsächlich vorgesehenen Personen beziehen.
Ein Lehestener Betrieb möchte die Zusammensetzung einer bereits angefragten Schulungsgruppe ändern. Melden Sie den konkreten Wunsch an die Schule, bevor andere Beschäftigte am vereinbarten Tag erscheinen. Deren vorhandene Nachweise und Bedarf müssen ebenfalls zum Lehrgang passen.
Fragen Sie, welche Anmeldung oder Arbeitgeberangaben angepasst werden sollen. Erst eine bestätigte Änderung wird intern weitergegeben. Bei einer Inhouse-Gruppe kann die neue Zusammensetzung Rückfragen zur bisherigen Absprache auslösen. Weitere offene Kursplätze werden separat bestätigt. So bleibt für Betrieb und Ausbildungsstelle eindeutig, welche Personen tatsächlich für Ausbildung beziehungsweise Fortbildung vorgesehen sind.
Prüfung
Tatsächlich angemeldete Teilnahme
Prüfung
Passende Qualifizierung
Prüfung
Bestätigte Vereinbarung mit der Schule

Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit eigenen Übungen nicht.
Die DGUV beschreibt geeignete anerkannte Vorqualifikationen, die für die Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden können. Benennen Sie deshalb den vorhandenen Abschluss der neu vorgesehenen Person und halten Sie den Nachweis bereit. Eine allgemeine Erinnerung an früheren Erste-Hilfe-Unterricht ersetzt diese Angaben nicht. Die Ausbildungsstelle benötigt die konkrete Frage, um Ausbildung oder Fortbildung passend einzuordnen. Eine neue Benennung allein lässt eine vorhandene geeignete Qualifikation nicht automatisch entfallen.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt im vorgesehenen Verfahren Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich Teilnehmende. Die Ausbildungsstelle kann daneben eigene Rücktrittsbedingungen festlegen. Lesen Sie diese vor der verbindlichen Anmeldung und melden Sie Änderungen unmittelbar. Eine Gebührenübernahme bei regulärer Teilnahme bestätigt weder eine allgemein kostenlose Absage noch einen bestimmten Ausfallpreis. Für die konkrete Änderung der Buchung sind die Vereinbarung und die Rückmeldung der Ausbildungsstelle maßgeblich.
Die Schule soll den tatsächlich vorgesehenen Stand beurteilen können.
Neue Namen und vorhandene Nachweise mitteilen.
Den tatsächlichen Qualifikationsbedarf klären.
Nur die bestätigte Änderung intern weitergeben.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Erkundigen Sie sich nach den benötigten Arbeitgeberunterlagen und einer gegebenenfalls vorher erforderlichen Genehmigung, bevor die verbindliche Anmeldung erfolgt.
Die konkrete Teilnahme nach den Trägervoraussetzungen prüfen.
Arbeitsentgelt und Reisekosten als eigene Arbeitgeberaufwendungen einplanen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung als Möglichkeit; die Auswahl folgt dem tatsächlichen Bedarf der Person.
Die DGUV nennt keine vorgeschriebene Form, empfiehlt aber die schriftliche Bestellung. Eine Kursbescheinigung dokumentiert die absolvierte Schulung. Wer die Aufgabe im Unternehmen übernimmt, wird daneben betrieblich bestimmt und sollte für die Beteiligten nachvollziehbar zugeordnet sein.
Der Betriebsarzt kann den Betrieb beraten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt ebenfalls; bei konkreten Fragen hilft die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Fragen zur Durchführung des angebotenen Lehrgangs werden dagegen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt.