Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15377 Buckow (Märkische Schweiz) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

Buckow (Märkische Schweiz) · Brandenburg
Ein Buckower Betrieb sollte den benötigten Lehrgang und weitere Wünsche verständlich benennen. Zum regulären Umfang gehören nach den DGUV-Hinweisen notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bestimmen mit, welche Ausbildung oder Fortbildung für die Personen einzuordnen ist.

Ein Buckower Betrieb bereitet die Information für einen bestätigten Kurstag vor. Übernehmen Sie tatsächliche Unterrichtsanschrift und Beginn aus der Buchungsbestätigung. Allgemeine Anbieteradressen müssen nicht mit dem Veranstaltungsraum übereinstimmen und reichen für die Fahrtplanung nicht immer aus.
Bei einer Inhouse-Gruppe werden der abgestimmte Raum und eine Person für den Zugang genannt. Fehlende Arbeitgeberangaben für Anmeldung oder Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden mit der ermächtigten Schule ergänzt. Änderungen an der Teilnahme gehen direkt an den Anbieter. Die Beschäftigten erhalten anschließend dieselben verbindlichen Angaben wie die interne Organisation.
| Angabe | Zweck |
|---|---|
| Vorbildung | Passende Kurswahl |
| Inhouse-Wunsch | Durchführung vereinbaren |
| Mehrumfang | Zusätzliche Leistung klären |
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Buckower Betrieb das Verfahren und die erforderlichen Angaben zur möglichen direkten Abrechnung mit BG oder Unfallkasse.
Voraussetzungen des zuständigen Trägers beachten.
Zusatzvereinbarungen ausdrücklich festhalten.
Eine erstmals übernommene Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Nachweise gehören in die Entscheidung einbezogen. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen, damit Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten werden. In Zweifelsfällen ist nach den DGUV-Hinweisen auch Ausbildung statt Fortbildung möglich. Die gleiche reguläre Unterrichtslänge beantwortet diese fachliche Auswahlfrage nicht. Nennen Sie daher den Ausgangsstand der vorgesehenen Beschäftigten, bevor ein gemeinsames Angebot zugesagt wird.
Diese Angaben erleichtern eine passende Antwort.
Anerkannte Vorbildung mitteilen.
Weiteren Qualifizierungsbedarf klären.
Besonderen Umfang ausdrücklich beschreiben.
Eine Anfrage kann mehr als den regulären Lehrgang betreffen. Beschreiben Sie dann den gewünschten weiteren Umfang, statt zusätzliche Leistungen aus einer allgemeinen Angebotsüberschrift abzuleiten. Die Schule kann erläutern, was sie dafür tatsächlich anbietet. Das gilt auch für besondere Anliegen aus dem Arbeitsumfeld. Allgemeine Unterrichtsthemen wie Eigenschutz oder Notruf bedeuten nicht, dass jeder spezielle Zusatzinhalt automatisch enthalten ist. Vor der Beauftragung sollte der vereinbarte Mehrumfang nachvollziehbar sein.
Auch Inhouse bleibt praktische Ausbildung in Präsenz. Die Beschäftigten sollen sich unter Anleitung mit den Aufgaben befassen können, ohne parallel gewöhnliche Arbeiten zu übernehmen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Unterrichtsminuten, zuzüglich Pausen. Ein vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen ändert den regulären Umfang des Lehrgangs nicht.
Die DGUV nennt dafür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Die Voraussetzung betrifft betriebliche Verwendung. Eine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis folgt daraus nicht.
Diese Aufwendungen trägt der Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich gesondert nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzlich gewünschte Leistungen brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung vor dem Auftrag.
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