Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01829 Stadt Wehlen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,6 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

Eine Anfrage darf offene Punkte enthalten, sollte aber die vorgesehenen Personen und ihren Qualifikationsbedarf benennen. Geeignete anerkannte Vorbildung kann berücksichtigt werden; eine neue Ersthelferaufgabe verlangt nicht automatisch Grundausbildung. Stimmen Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle den benötigten Lehrgang und dessen tatsächlichen Umfang ab, bevor der Betrieb in Stadt Wehlen einen Auftrag erteilt.
Eine Anfrage aus Stadt Wehlen muss nicht schon alle organisatorischen Einzelheiten vorwegnehmen. Schreiben Sie der Schule, welche Angaben feststehen und wo Sie noch Auskunft brauchen. Für ein erstes konkretes Angebot sind die vorgesehene Personenzahl und der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung besonders hilfreich.
Geht es um Inhouse-Unterricht, beschreiben Sie den Raum oder den Stand der Raumsuche. Die Antwort der Schule kann dann gezielt ergänzt werden. Halten Sie am Ende fest, welche Durchführung tatsächlich angeboten und bestätigt wurde. Auf dieser Grundlage werden betriebliche Anmeldung und Unterlagen für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren vorbereitet.
Zum Standardlehrgang zählt die DGUV unter anderem Unterrichtsmaterial, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Werden darüber hinaus ausdrücklich Abweichungen vom Standard gewünscht, können tatsächliche Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Beschreiben Sie deshalb die konkret gewünschte Leistung bei einer Rückfrage. Aus einem allgemeinen Hinweis auf zusätzliche Angebote ergibt sich nicht, dass jede Ergänzung notwendig oder bereits beauftragt ist. Der Betrieb sollte den vereinbarten Umfang vor seiner Zusage erkennen können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie die ermächtigte Ausbildungsstelle nach dem zuständigen Verfahren und den erforderlichen Arbeitgeberunterlagen. Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet sie direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine gegebenenfalls notwendige vorherige Freigabe klären.
Erforderliche Unternehmens- und Teilnehmerangaben bereitstellen.
| Bestandteil | Einordnung |
|---|---|
| Raumbereitstellung | Bestandteil des Standardlehrgangs |
| Material und Bescheinigung | Reguläre Lehrgangsleistungen |
| Besonderer Wunsch | Ausdrücklich gewünschte Abweichung mit tatsächlichem Mehraufwand |
Die Antwort der Schule kann auf dem tatsächlichen Stand aufbauen.
Feststehende Personenzahl und vorhandene Nachweise mitteilen.
Noch offene Fragen zum Raum oder zum Leistungsumfang benennen.
Am Ende die tatsächlich angebotene Durchführung festhalten.
Reguläre betriebliche Lehrgänge werden nicht durch reines Online-Lernen oder zugesandte Materialien ersetzt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Geeignete Lehrgangsräume gehören nach DGUV zum Standardumfang, unabhängig von Eigentum, Anmietung oder kostenloser Bereitstellung durch das Unternehmen. Wird ausdrücklich Unterricht außerhalb der Räume der Ausbildungsstelle gewünscht und entstehen tatsächliche Mehrkosten, kann eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erforderlich sein. Eine bestimmte Pauschalgebühr allein wegen der Bezeichnung Inhouse folgt daraus nicht. Der konkrete zusätzliche Aufwand ist von der normalen Raumbereitstellung zu unterscheiden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. In Zweifelsfällen kann nach DGUV eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; die passende Auswahl folgt dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf der Person.
Die DGUV nennt eine ausdrücklich gewünschte kleinere Gruppe unter zwölf als mögliche Abweichung vom Standard. Entstehen tatsächliche Mehrkosten, kann eine Zusatzvereinbarung nötig sein. Daraus folgt weder ein allgemeines Verbot kleinerer Gruppen noch eine feste Mindestteilnehmerzahl oder ein bestimmter Schulpreis.
Arbeitsentgelt und Reisekosten sind nach DGUV vom Arbeitgeber zu tragen. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren getrennt zu betrachten. Eine direkte Abrechnung der Schulungsgebühr über die Ausbildungsstelle bedeutet deshalb keine Übernahme aller eigenen betrieblichen Aufwendungen durch den zuständigen Träger.
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