Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55422 Bacharach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,9 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

Für eine betriebliche Qualifizierung werden Ausbildung und Fortbildung bei speziell ermächtigten Stellen gesucht. Für Beschäftigte aus Bacharach kommt es zugleich auf passende persönliche Voraussetzungen an. Nach erfolgreicher Teilnahme folgt die betriebliche Benennung. Die Organisation verbindet damit geeignete Schulung, Funktion im Unternehmen und Informationen zum tatsächlichen Arbeitsplatz.
Bei einer Schulung im Bacharacher Betrieb sollte der Raum nicht gleichzeitig für Besprechungen oder laufenden Publikumsverkehr vorgesehen sein. Fragen Sie die Schule, welche Bedingungen sie für die praktische Arbeit mit der Gruppe benötigt, und gleichen Sie dies mit der tatsächlichen Nutzung des Raums ab.
Erst wenn diese Lösung passt, lässt sich der Inhouse-Tag sinnvoll bestätigen. Der Betrieb kann dann die Freistellung der Beschäftigten organisieren und eine Person für den Zugang benennen. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den vorhandenen Nachweisen. Wer außerhalb der Gruppe geschult werden soll, erhält nach Rücksprache einen gesondert bestätigten Platz in einem offenen Lehrgang.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Teilnahme werden die erforderlichen Unternehmensangaben mit der Ausbildungsstelle nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse vorbereitet.
Die eigenen Trägervorgaben beachten.
Weitere Vereinbarungen getrennt lesen.
Drei Fragen gehören zur Vorbereitung.
Vorhandene geeignete Schulungen einordnen.
Den betrieblichen Rahmen berücksichtigen.
Die Funktion nach erfolgreicher Teilnahme klären.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; in Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Die Bescheinigung belegt Schulung; die Funktion wird im Betrieb zugeordnet. Zusätzlich braucht die Belegschaft Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und Abläufe. Regelmäßige Unterweisung erläutert diese Organisation am eigenen Arbeitsplatz. Eine gebuchte Schulung ist damit ein wichtiger Schritt, erledigt aber noch nicht automatisch sämtliche betrieblichen Aufgaben rund um zuständige Personen und interne Information.
| Aufgabe | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgang wählen | Voraussetzungen und geeignete Ausbildungsstelle |
| Funktion zuweisen | Benennung durch den Unternehmer |
| Belegschaft informieren | Örtliche Erste-Hilfe-Organisation |
Die DGUV verlinkt eine Liste der für betriebliche Ersthelferlehrgänge ermächtigten Ausbildungsstellen. Sie hilft, den geeigneten Rahmen zu finden, bestätigt aber weder einen freien Platz noch eine bestimmte Inhouse-Durchführung. Für die tatsächliche Gruppe wird ein Lehrgang angefragt, der zu den vorhandenen Voraussetzungen passt. Die allgemeine Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs genügt deshalb nicht als einzige Grundlage, wenn eine betriebliche Qualifizierung beauftragt werden soll.
Regulär sind neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommen Pausen. Die Durchführung im Unternehmen reduziert diesen Umfang nicht; Beschäftigte brauchen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst angeleitet zu bearbeiten.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtlichen Informationen ergänzen die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und werden nicht allein durch deren Lehrgangsbesuch vermittelt.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Beziehen Sie sie neben dem konkret vereinbarten Leistungsumfang und den Bedingungen Ihres Trägers in die Kostenplanung ein.