Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98559 Oberhof sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,8 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

Für Oberhofer Unternehmen gehören notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Besondere zusätzliche Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Der passende Kurs richtet sich nach anerkannten vorhandenen Qualifikationen; eine erstmalige Benennung allein verlangt keine neue Grundausbildung.
Ein Oberhofer Unternehmen möchte eine erste Schulungsanfrage konkretisieren. Nennen Sie die vorgesehene Teilnehmerzahl und unterscheiden Sie Ausbildung von Fortbildung. Teilen Sie außerdem mit, ob offene Plätze oder ein eigener Inhouse-Tag gesucht werden.
Für Unterricht im Unternehmen kommen Raum und tatsächlicher Standort hinzu. Konkrete Rückfragen der Schule können dann gezielt beantwortet werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberunterlagen und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor dem Auftrag verständlich sein. Erst eine bestätigte Durchführung wird verbindlich an die Beschäftigten weitergegeben.
Eine Firma kann besondere Anliegen aus ihrem Arbeitsumfeld an die Schule richten. Allgemeine Ausbildungsziele wie Eigenschutz, Notruf oder Betreuung betroffener Personen bedeuten jedoch keine uneingeschränkte Zusage für spezielle zusätzliche Leistungen. Beschreiben Sie daher verständlich, was über den regulären Lehrgang hinaus gewünscht wird. Die konkrete Vereinbarung schafft eine Grundlage für die Beauftragung. Ein eigener Inhouse-Termin beschreibt zunächst die Durchführung und beantwortet die Frage nach zusätzlichen Inhalten oder Kosten nicht von selbst.
Der reguläre Lehrgang enthält praktische Ausbildung in Präsenz. Die Beschäftigten benötigen die Gelegenheit, Aufgaben unter Anleitung selbst zu bearbeiten.
Anerkannte vorhandene Nachweise sind bei der Entscheidung über Ausbildung oder Fortbildung zu berücksichtigen. Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Bei Zweifelsfällen erlaubt der DGUV-Hinweis auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung. Eine bloß gleiche reguläre Dauer legt die Auswahl nicht fest. Teilen Sie der Schule deshalb mit, welche Qualifikationen bestehen und welche Fragen zum weiteren Bedarf offen sind.
Eine Anfrage kann fachlichen Bedarf und zusätzliche Wünsche getrennt benennen.
Anerkannte Qualifikationen angeben.
Gewünschte Zusatzleistung erklären.
Offene Plätze oder Gruppe abstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule stimmt mit dem Oberhofer Betrieb die erforderlichen Angaben für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren ab.
Die BG oder Unfallkasse des Betriebs klären.
Zusatzleistungen im Auftrag nachvollziehbar machen.
Klärung
Qualifikationsstand
Klärung
Vereinbarte Durchführung
Klärung
Zusätzlicher Umfang

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, somit jeweils 405 Minuten Unterricht. Pausen ergänzen diesen Umfang. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung verkürzt den regulären Unterricht nicht.
Für betriebliche Verwendung nennt die DGUV einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Die Voraussetzung betrifft diesen betrieblichen Zweck; eine allgemeine private Verfallsregel folgt daraus nicht.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt gesondert den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzlich gewünschte Leistungen sind vor dem Auftrag ausdrücklich zu vereinbaren.